Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst

Die neuen Fahrzeuge des Vollzugsdienstes der Landeshauptstadt Mainz sind optisch sehr an Fahrzeuge der Polizei angepasst. Auch wenn der Vollzugsdienst in Mainz keine polizeilichen Aufgaben wahrnimmt. Mehrere Fahrzeuge verfügen jetzt auch über einen Dachbalken mit gelben Rundumleuchten, die nach meiner Kenntnis, außerhalb der gesetzlich normierten Nutzung, einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Nach Auskunft von Mitarbeitern des Vollzugsdienstes der Landeshauptstadt Mainz wurde eine entsprechende Sondergenehmigung durch den LBM erteilt.

1. Mit welcher Begründung wurde dem Mainzer Vollzugsdienst diese Genehmigung erteilt?
2. Wie wird verhindert, dass das gelbe Blinklicht missbräuchlich verwendet wird?

Ergebnis der Anfrage

Die dauerhafte Verwendung von gelbem Rundumlicht an Fahrzeugen der Ordnungsbehörde der Stadt Mainz wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde in Rheinland Pfalz abgelehnt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Jens Brenner
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die neuen Fahr…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Jens Brenner
Betreff
Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
11. Juni 2021 15:01
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die neuen Fahrzeuge des Vollzugsdienstes der Landeshauptstadt Mainz sind optisch sehr an Fahrzeuge der Polizei angepasst. Auch wenn der Vollzugsdienst in Mainz keine polizeilichen Aufgaben wahrnimmt. Mehrere Fahrzeuge verfügen jetzt auch über einen Dachbalken mit gelben Rundumleuchten, die nach meiner Kenntnis, außerhalb der gesetzlich normierten Nutzung, einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Nach Auskunft von Mitarbeitern des Vollzugsdienstes der Landeshauptstadt Mainz wurde eine entsprechende Sondergenehmigung durch den LBM erteilt. 1. Mit welcher Begründung wurde dem Mainzer Vollzugsdienst diese Genehmigung erteilt? 2. Wie wird verhindert, dass das gelbe Blinklicht missbräuchlich verwendet wird?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner Anfragenr: 221955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221955/
Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. M…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
11. Juni 2021 15:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Friedrich-Ebert-Ring [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt]
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brenner, Ihre Anfrage erreichte zuständigkeitshalber die Außenstelle Speyer des Landesbetriebe…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst
Datum
22. Juni 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brenner, Ihre Anfrage erreichte zuständigkeitshalber die Außenstelle Speyer des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz. Wir werden die Stadtverwaltung Mainz bezüglich der von Ihnen vorgebrachten Anfrage um Stellungnahme bitten und dann wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Jens Brenner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdie…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Jens Brenner
Betreff
AW: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
1. August 2021 17:45
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst“ vom 06.06.2021 (#221955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner Anfragenr: 221955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221955/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Ich bin vom 02.08. bis zum 04.08. nicht im Büro. Eingehende E-Mails werden nicht weitergeleitet. Bitte wenden Si…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
1. August 2021 17:45
Status
Warte auf Antwort
Ich bin vom 02.08. bis zum 04.08. nicht im Büro. Eingehende E-Mails werden nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Herrn Zöller Tel: 06232-626-1130. Anträge auf Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO bzw. deren Verlängerung sind keine dringenden Fälle und werden für das Gebiet der Pfalz ausschließlich von mir bearbeitet. Die regelmäßige Bearbeitungszeit beträgt hier zwischen 2-3 Wochen.
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brenner, Herr Endres ist in Urlaub, weshalb ich Ihnen antworte. Wir haben die Stadtverwaltung…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
4. August 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brenner, Herr Endres ist in Urlaub, weshalb ich Ihnen antworte. Wir haben die Stadtverwaltung Mainz zu Ihrer Anfrage um Stellungnahme gebeten, Diese Stellungnahme ist leider erst vergangene Woche bei uns eingegangen. Aus diesem Grund war eine schnellere Antwort nicht möglich. Der LBM hat der Stadt Mainz bisher keine Ausnahmegenehmigung für gelbes Rundumlicht erteilt. Die Stadtverwaltung Mainz steht aber auf dem Standpunkt, dass sie nach § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO zur Verwendung von gelbem Rundumlicht befugt sei und deshalb keine Ausnahmegenehmigung brauche. Wir werden diesen Standpunkt rechtlich prüfen und am Ergebnis unser weiteres Vorgehen ausrichten. Mit freundlichen Grüßen
Jens Brenner
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus der Antwort der Stadt Mainz und meiner ursprüng…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Jens Brenner
Betreff
AW: WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
13. August 2021 18:34
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus der Antwort der Stadt Mainz und meiner ursprünglichen Anfrage an Ihre Behörde lässt sich, zumindest für den Laien, eine missbräuchliche Verwendung erkennen. Die von der Stadt Mainz angeführte Rechtsnorm gilt für: "Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen", bei den Fahrzeugen des Vollzugsdienstes trifft keine der genannten Umstände zu. Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner Anfragenr: 221955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221955/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Zur Zeit bin ich nicht im Büro. Ab dem 17.08.2021 werde ich voraussichtlich wieder ereichbar sein. Ihre Mail wird …
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
13. August 2021 18:34
Status
Warte auf Antwort
Zur Zeit bin ich nicht im Büro. Ab dem 17.08.2021 werde ich voraussichtlich wieder ereichbar sein. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet, in dringenden Fällen schicken Sie Ihre Nachricht bitte an <<E-Mail-Adresse>> oder nehmen Sie telefonischen Kontakt unter 06232/626-1130 auf.
Jens Brenner
Sehr geehrte Damen und Herren, zu welchem Ergebnis ist die rechtliche Prüfung ihrer Behörde gekommen? Ich verweise…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Jens Brenner
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
31. August 2021 17:39
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu welchem Ergebnis ist die rechtliche Prüfung ihrer Behörde gekommen? Ich verweise in diesem Bezug auf meine Nachricht vom 13. August 2021. Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner Anfragenr: 221955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221955/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brenner, wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auffassung der Stadtverwaltung Mainz so ge…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
1. September 2021 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brenner, wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auffassung der Stadtverwaltung Mainz so generell nicht zutrifft. Wir halten die dauerhafte Anbringung von Warnleuchten für gelbes Blinklicht auf Fahrzeugen der Ordnungsbehörde nicht für zulässig. Eine punktuelle Anbringung und Verwendung einer mobilen Warnleuchte für gelbes Blinklicht an den Fahrzeugen bei Einsätzen nach § 38 StVO würde unserer Rechtsauffassung nach aber nicht gegen die Vorgaben der StVZO verstoßen. Wir beabsichtigen, ein Rundschreiben an alle Ordnungsbehörden zu versenden, in dem auf die Rechtslage hingewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Jens Brenner
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freund…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Jens Brenner
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Verwendung von gelbem Blinklicht im Vollzugsdienst [#221955]
Datum
20. September 2021 07:20
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Jens Brenner Anfragenr: 221955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221955/