Verwendung von Lichtbildern in bezirklichen IT-Systemen
Bei der Beantragung eines Passdokumentes im Bezirksamt für mein minderjähriges Kind konnte der/die Mitarbeiter/in das Lichtbild von mir und meines anderes minderjährigen Kindes auf dem Computer einsehen. Das Lichtbild meiner Frau war nicht zu sehen, da sie noch kein modernes Ausweisdokument hat.
Auf welcher Grundlage darf der/die Mitarbeiter/in die Lichtbilder meiner Familie auf dem Computer ansehen? Wir Eltern mussten uns bei der Beantragung des Passdokumentes ausweisen - also ist die Anzeige des Lichtbildes auf dem Computer dort unnötig (besonders vom 2. minderjährigen Kind). Auf welcher Grundlage wird hier keine Datensparsamkeit gelebt?
Da bei meiner Frau kein Lichtbild im Computer des/er Mitarbeiter/in angezeigt wurde: Seid wann wurde dies geändert? Und auf welcher Grundlage?
Gibt es eine Möglichkeit die Verwendung meines Lichtbildes im Computersystem des Bezirksamtes zu untersagen? Ich muss mich ja eh immer ausweisen.
Welche Bildschirmarbeitsplätze im Bezirksamt dürfen so ungehindert mein Lichtbild anzeigen? An welche anderen Behörden wird mein Lichtbild automatisch weitergeleitet bzw. dürfen darauf zugreifen (ausgenommen, wenn ich Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten begehe)?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. September 2016
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5. Oktober 2016
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