AZ: 715-61400-17/1 (2021)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihr elektronisch übermittelter Antrag auf Informationszugang vom 4. Dezember 2021, den ich unter dem vorbezeichneten Aktenzeichen als Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz erfasst habe, ist am 6. Dezember 2021 bei dem für die Bearbeitung zuständigen Fachreferat des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen.
Zu Ihren Fragen übermittle ich Ihnen gern die folgenden Informationen:
Die an die KTE GmbH entrichteten Zuwendungen sind jeweils aus dem jährlichen Bundeshaushaltsgesetz ersichtlich (s. u. Einzelplan 30, Titelgruppe 80, Titel 685 80 "Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen").
Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf
Exemplarisch ist für die Projekte der KTE nachstehend der entsprechende Auszug aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2021 wiedergegeben:
[cid:image001.jpg@01D7F0CA.5582BB50]
Den Angaben des Bundeshaushaltsplans kann projektbezogen auch die jeweils veranschlagte Projektlaufzeit entnommen werden (s. Angabe in Klammern).
Weitere Einzelheiten zur Verwendung der Zuwendungsmittel können jeweils dem Jahresabschluss und Lagebericht der KTE (zuletzt eingestellt für das Jahr 2019) unter folgendem Link entnommen werden:
https://www.kte-karlsruhe.de/verantwortung/jahresabschluesse-und-lageberichte
Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Projekten können der KTE-Imagebroschüre unter dem
https://www.kte-karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/KTE/Unternehmen/Ueber_uns/Imagebroschuere_der_KTE.pdf
oder unter der Registerkarte "Projekte" auf der KTE-Homepage unter
https://www.kte-karlsruhe.de/projekte entnommen werden.
Die KTE GmbH unterliegt als Zuwendungsempfänger der Anforderung, bei ihren Projektplanungen ingenieurmäßige Erfahrungen, sogenanntes "engineering judgement", kontinuierlich in ihren jährlichen Planungsfortschreibungen sowie -revisionen zu berücksichtigen. Das "engineering judgement" erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik, der im Rahmen der eigenen Projekte gewonnenen Erfahrungen, der Erfahrungen im EWN-Konzern sowie der Erfahrungen beim Rückbau und der Entsorgung gewerblicher nuklearer Atomanlagen, soweit diese für unikale Versuchs- und Demonstrationsanlagen geeignet sind.
Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen