Verwendung von öffentlichen Geldern; Status quo Projekte KTE GmbH

Dokumente, die die Verwendung der jährlich gezahlten Zuwendungen an die Kerntechnische Entsorgung GmbH im Detail darlegen? Welchen Stand die bearbeiteten Projekte haben und was die aktuell erwarteten Projektendtermine sind? Werden neue Erkenntnisse bzw. lessons learned aus laufenden Tätigkeiten und der Stand von Wissenschaft und Technik in den bestehenden Projektkonzepten berücksichtigt und ggf. angepasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die di…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung von öffentlichen Geldern; Status quo Projekte KTE GmbH [#234579]
Datum
4. Dezember 2021 19:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die die Verwendung der jährlich gezahlten Zuwendungen an die Kerntechnische Entsorgung GmbH im Detail darlegen? Welchen Stand die bearbeiteten Projekte haben und was die aktuell erwarteten Projektendtermine sind? Werden neue Erkenntnisse bzw. lessons learned aus laufenden Tätigkeiten und der Stand von Wissenschaft und Technik in den bestehenden Projektkonzepten berücksichtigt und ggf. angepasst?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234579/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AZ: 715-61400-17/1 (2021) Sehr geehrte/r Fragesteller/in, Ihr elektronisch übermittelter Antrag auf Informationszu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Verwendung von öffentlichen Geldern; Status quo Projekte KTE GmbH [#234579]
Datum
14. Dezember 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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46,9 KB


AZ: 715-61400-17/1 (2021) Sehr geehrte/r Fragesteller/in, Ihr elektronisch übermittelter Antrag auf Informationszugang vom 4. Dezember 2021, den ich unter dem vorbezeichneten Aktenzeichen als Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz erfasst habe, ist am 6. Dezember 2021 bei dem für die Bearbeitung zuständigen Fachreferat des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen. Zu Ihren Fragen übermittle ich Ihnen gern die folgenden Informationen: Die an die KTE GmbH entrichteten Zuwendungen sind jeweils aus dem jährlichen Bundeshaus­haltsgesetz ersichtlich (s. u. Einzelplan 30, Titelgruppe 80, Titel 685 80 "Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen"). Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf Exemplarisch ist für die Projekte der KTE nachstehend der entsprechende Auszug aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2021 wiedergegeben: [cid:image001.jpg@01D7F0CA.5582BB50] Den Angaben des Bundeshaushaltsplans kann projektbezogen auch die jeweils veranschlagte Projektlaufzeit entnommen werden (s. Angabe in Klammern). Weitere Einzelheiten zur Verwendung der Zuwendungsmittel können jeweils dem Jahresab­schluss und Lagebericht der KTE (zuletzt eingestellt für das Jahr 2019) unter folgendem Link entnommen werden: https://www.kte-karlsruhe.de/verantwortung/jahresabschluesse-und-lageberichte Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Projekten können der KTE-Imagebroschüre unter dem https://www.kte-karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/KTE/Unternehmen/Ueber_uns/Imagebroschuere_der_KTE.pdf oder unter der Registerkarte "Projekte" auf der KTE-Homepage unter https://www.kte-karlsruhe.de/projekte entnommen werden. Die KTE GmbH unterliegt als Zuwendungsempfänger der Anforderung, bei ihren Projektplanungen ingenieurmäßige Erfahrungen, sogenanntes "engineering judgement", kontinuierlich in ihren jährlichen Planungsfortschreibungen sowie -revisionen zu berücksichtigen. Das "engineering judgement" erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik, der im Rahmen der eigenen Projekte gewonnenen Erfahrungen, der Erfahrungen im EWN-Konzern sowie der Erfahrungen beim Rückbau und der Entsorgung gewerblicher nuklearer Atomanlagen, soweit diese für unikale Versuchs- und Demonstrationsanlagen geeignet sind. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen