Verwendung von Produkten der WoltLab GmbH

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutsche Firma WoltLab

WoltLab GmbH
Nedlitzer Str. 27B
14469 Potsdam

wirbt auf ihrer Webseite https://www.woltlab.com/de/ mit dem Logo des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellt diese als Kunden dar. Hierzu habe ich folgende Fragen:

- welche Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?
- wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021 bisher an die WoltLab GmbH bezahlt?
- seit wann werden Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet?
- welchen Zweck erfüllen die Produkte der WoltLab GmbH beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die deutsche Firma WoltLab WoltLab GmbH Nedlitzer St…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung von Produkten der WoltLab GmbH [#231228]
Datum
16. Oktober 2021 10:38
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die deutsche Firma WoltLab WoltLab GmbH Nedlitzer Str. 27B 14469 Potsdam wirbt auf ihrer Webseite https://www.woltlab.com/de/ mit dem Logo des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellt diese als Kunden dar. Hierzu habe ich folgende Fragen: - welche Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? - wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021 bisher an die WoltLab GmbH bezahlt? - seit wann werden Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet? - welchen Zweck erfüllen die Produkte der WoltLab GmbH beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231228/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. Oktober 2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verwendung von Produkten der WoltLab GmbH [#231228]
Datum
3. November 2021 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. Oktober 2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zu den nachfolgenden Fragen. 1. Welche Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? 2. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021 bisher an die WoltLab GmbH bezahlt? 3. Seit wann werden Produkte der Firma WoltLab GmbH verwendet? 4. Welchen Zweck erfüllen die Produkte der WoltLab GmbH beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern Ihre Fragen beantworten. 1. Das BMFSFJ nutzt eine Software für den Betrieb eines Nutzerforums. 2. Die Firma WoltLab erhielt im Jahr 2021 bisher 3.559,93 Euro. 3. Seit Dezember 2020 wird die Software verwendet. 4. Die Software wird für den Betrieb der Website „Wegweiser Demenz“ (https://www.wegweiser-demenz.de/) genutzt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen