Verwendung von Steuermitteln 2019

wieviel Fördergelder haben Sie insgesamt vom Ministerium in 2019 bekommen ?
ca 8,2 Millionen müßten das gewesen sein. also 100 % waren xy euro
und wieviel davon ging der ev + kath. Kirche zu
sprich Religionsgemeinschaften ( die schon Steuergelder in Form von Kirchensteuern bekommen )

Wieviel ist davon bei PRIVATEN Denkmalbesitzern gelandet, die keine Schlösser oder Burgen besitzen, also dem "normalen" Einfamilienhausbesitzer mit Fachwerk, Scheune und Nebengebäuden aller Art.

das es sich um die Verteilung von öffentlichen Steuergeldern handelt, wo ist das bisher öffentlich nachzulesen ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviel Förderge…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
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Betreff
Verwendung von Steuermitteln 2019 [#174851]
Datum
21. Januar 2020 14:13
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Fördergelder haben Sie insgesamt vom Ministerium in 2019 bekommen ? ca 8,2 Millionen müßten das gewesen sein. also 100 % waren xy euro und wieviel davon ging der ev + kath. Kirche zu sprich Religionsgemeinschaften ( die schon Steuergelder in Form von Kirchensteuern bekommen ) Wieviel ist davon bei PRIVATEN Denkmalbesitzern gelandet, die keine Schlösser oder Burgen besitzen, also dem "normalen" Einfamilienhausbesitzer mit Fachwerk, Scheune und Nebengebäuden aller Art. das es sich um die Verteilung von öffentlichen Steuergeldern handelt, wo ist das bisher öffentlich nachzulesen ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174851 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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