Verwendung von Steuermitteln und Anrechnung von Nebeneinkünften der Abgeordneten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Wie werden die überbordenden Ausgaben für BER und z.B. Gorch Fock begründet. So weit ich weiß, ist ein Segelschiff heutzutage nicht verteidigungsrelevant.
Werden Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf die Abgeordnetenbezüge angerechnet'? Wäre ja nur gerecht - ein H4- Empfänger bekommt ja auch Geld vom Staat und bekommt weitere Verdienste angerechnet. Und warum erhalten die Abgeordneten eine Auslagenpauschale ohne jeden Nachweis. Ich als Steuerzahler muss jeden Euro, der meine Einkommenssteuer mindern könnte, nachweisen. Das lässt bei mir viele Fragen offen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie werden die über…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Verwendung von Steuermitteln und Anrechnung von Nebeneinkünften der Abgeordneten [#134913]
Datum
27. April 2019 13:51
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden die überbordenden Ausgaben für BER und z.B. Gorch Fock begründet. So weit ich weiß, ist ein Segelschiff heutzutage nicht verteidigungsrelevant. Werden Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf die Abgeordnetenbezüge angerechnet'? Wäre ja nur gerecht - ein H4- Empfänger bekommt ja auch Geld vom Staat und bekommt weitere Verdienste angerechnet. Und warum erhalten die Abgeordneten eine Auslagenpauschale ohne jeden Nachweis. Ich als Steuerzahler muss jeden Euro, der meine Einkommenssteuer mindern könnte, nachweisen. Das lässt bei mir viele Fragen offen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Deutscher Bundestag
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage im Anhang. Mit…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Verwendung von Steuermitteln und Anrechnung von Nebeneinkünften der Abgeordneten [#134913]
Datum
10. Mai 2019 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage im Anhang. Mit freundlichen Grüßen