Verwendungsnachweise DB Eigenkapital

die Verwendungsnachweise der Deutschen Bahn für die zur Verfügung gestellten Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, über die Rail Business am 11.07.2022 berichtete.

Die Berichterstattung ist (kostenpflichtig) unter dieser URL abrufbar:
https://eurailpress-archiv.de/SingleView.aspx?show=3880943

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verwendungsna…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendungsnachweise DB Eigenkapital [#253446]
Datum
17. Juli 2022 11:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verwendungsnachweise der Deutschen Bahn für die zur Verfügung gestellten Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, über die Rail Business am 11.07.2022 berichtete. Die Berichterstattung ist (kostenpflichtig) unter dieser URL abrufbar: https://eurailpress-archiv.de/SingleView.aspx?show=3880943
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253446/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Zwischennachricht betreffend Ihr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022
Datum
29. Juli 2022 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Zwischennachricht betreffend Ihren IFG-Antrag übersende ich m.d.B. um Kenntnisnahme / weitere Veranlassung. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Da die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446]
Datum
29. Juli 2022 18:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Da die angefragten Dokumente dem BMDV bereits vorliegen, halte ich die Kosten, die dem Ministerium durch eine Herausgabe entstehen würden, für vertretbar. Deshalb halte ich den Gegenstand der Anfrage für eine einfache schriftliche Auskunft, die gemäß Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV gebührenfrei ist. Sollten Sie daran festhalten, dass die Auskunft kostenpflichtig ist, bitte ich Sie mir, zum Zwecke der Einschränkung meines Antrages folgende Information mitzuteilen: Wieviele Verwendungsnachweise liegen dem BMDV vor? Auf welche Zeiträume beziehen sich die Verwendungsnachweise? (Bitte einzeln auflisten). Zusätzlich weise ich darauf hin, dass die angefragte Auskunft die Verwendung von Steuermitteln in Höhe von mehreren Milliarden Euro betrifft, und über die Kapitalerhöhung vielfältig in den Medien berichtet wurde. Deshalb greift hier § 2 der IFGGebV. Somit ist mit einer Ermäßigung von bis zu 50% oder Befreiung von der Gebühr zu rechnen. Einer gebührenpflichtigen Fortsetzung des Verfahrens ohne meine vorherige Zustimmung widerspreche ich. Diese E-Mail stellt keine Zustimmung dar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253446/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446] Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf meine Zwischennachricht vom 29.…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446]
Datum
2. September 2022 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf meine Zwischennachricht vom 29.07.2022 und Ihre E-Mail vom gleichen Tage, möchte Ich Ihnen Folgendes mitteilen: a) Die weitere Bearbeitung des von Ihnen ursprünglich gestellten Antrags wird in dem bisherigen Umfang kostenpflichtig sein. Die von Ihnen vorgetragenen Einschätzungen zu einer Gebührenfreiheit und-/oder -ermäßigung teile ich nicht. b) Der Aufwand steigt potenziell, sofern Sie mehrere Berichte anfordern (Drittbeteiligung, Prüfung der erhaltenen Informationen, ggfs. Schwärzung von Sachverhalten bei einer Herausgabe). Wenn Sie Ihren Antrag nur für den letzten, aktuellsten Bericht (von bisher insg. 4 Halbjahresberichten) aufrecht erhielten, bewegten sich die Gebühren - wie in meiner Zwischennachricht ausgeführt - am unteren Ende des Gebührenrahmens. Ob und ggfs. wie ein Bericht dann herausgegeben würde, bleibt einem abschließenden Bescheid zu Ihrem Antrag vorbehalten. c) Die gebührenpflichtige Fortsetzung dieses Verwaltungsverfahrens setzt (vgl. Zwischennachricht) die Mitteilung einer ladungsfähigen Postanschrift sowie die Bestätigung, dass Sie die anfallenden Gebühren übernehmen werden, voraus. Ich bitte Sie daher nochmals bis 16.09.2022 um Mitteilung, ob und in welchem Umfang Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten, die Bestätigung der Kostenübernahme sowie die Mitteilung der ladungsfähigen Postanschrift. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. Im Auftrag [geschwärzt] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Ref. E20 - Investitionsfinanzierung Bestandsnetz, Haushaltsangelegenheiten Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn Tel.: +49 (0) [geschwärzt] Fax: +49 (0) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Referat: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.bmdv.de<http://www.bmvi.de/> -------------------------------------------------------------------------------------------------------

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag aufgru…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253446]
Datum
11. September 2022 15:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253446/