Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs bei Maßnahmen des BAMF
Alle Arten von Dienstanweisungen und/oder anderen Handlungsanleitungen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Entscheidungen und/oder anderen Maßnahmen, von denen Kinder betroffen sind, stehen.
Von besonderem Interesse ist die Fragestellung, wie der Vorrang des Kindeswohls im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 sichergestellt wird.
Die Frage bezieht sich insbesondere auf Kinder, die in Begleitung ihrer Eltern, oder von Elternteilen, von Maßnahmen zur Überstellung in andere Vertragsstaaten betroffen sind.
Welche Anstrengungen unternimmt das BAMF, die alle staatlichen Stellen bindende Verpflichtung zum Vorrang des Kindeswohls aus der UN-KRK (z.B. Art. 3), der UN-Behindertenrechtskonvention (z.B. Art 7) und/oder anderer internationaler und nationaler Vorgaben zum Schutz von Kindern zu gewährleisten?
Werden in diesem Zusammenhang Garantien des Ziellandes in Bezug auf das Kindeswohl eingeholt, wenn ja, welche, wie und in welcher Form?
Wie erfolgen Verifizierung und/oder Validierung der Umsetzung solcher Garantien anderer Vertragsstaaten?
Anfrage erfolgreich
-
Datum23. Juli 2019
-
27. August 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!