Verworfene "interne Leitsätze" hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien in der Fassung von Mitte März 2019
Ich bitte um die Übersendung der "internen Leitsätze" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien in der verworfenen Fassung von Mitte März 2019. Textbestandteile, die sich auch in den weiterhin angewandten Leitsätzen befinden, können bei Bedarf gerne geschwärzt werden.
Nachdem diese Fassung der Leitsätze nach Aussagen von Bundesinnenminister Horst Seehofer nicht angewandt wird (vgl. https://www.abendblatt.de/politik/article217510467/Seehofer-sieht-keine-verbesserte-Sicherheitslage-in-Syrien.html), entfällt auch die Begründung für die Einstufung als Verschlusssache "VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", da die Kenntnis der verworfenen Leitsätze nicht dazu genutzt werden kann, "den Vortrag zur Begründung von Schutzbegehren bewusst wahrheitswidrig an die entsprechenden Entscheidungsleitsätze anzupassen", wie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) die Einstufung als Verschlusssache mir gegenüber begründet hatte.
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Mai 2019
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18. Juni 2019
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