Verzeichnis berichtfordernder Runderlasse des Auswärtigen Amtes
Verzeichnis berichtfordernder Runderlasse des Auswärtigen Amtes
(APZ 201.45 im Aktenplan des Auswärtigen Amtes)
+ Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?
Die Kosten dürfen niemanden abschrecken, in Zukunft, wieder einen Antrag nach dem IFG zustellen.
In einem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof am 09.September 1999 u.a. fest, dass die Gebühren keinen abschreckenden Charakter haben dürfen.
Ob die Anfrage über eine "einfache Anfrage" hinausgeht lässt sich sicherlich schon frühzeitig feststellen.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass für die Beantwortung meiner Fragen erheblich Ermittlungen notwendig werden.
Die beantragten Informationen dürften als Grundlage der täglichen Arbeit dienen.
Auch ohne genaue Kenntnis der Informationslage gehe ich davon aus, dass es ohne größeren Aufwand möglich ist, meinen Informationswunsch zu erfüllen.
Die (beabsichtigte) Nutzung der anfragten Information sowie die Nutzung der Anfrage selbst erfolgt meinerseits u.a. im Rahmen von Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. August 2014
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16. September 2014
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