Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

das vom Spitzenverband Bund nach § 293 Abs. 6 SGB V geführte Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen im Wege der elektronischen Datenübermittlung in maschinenlesbarer Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das vom Spitzenverb…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser [#208523]
Datum
12. Januar 2021 12:45
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das vom Spitzenverband Bund nach § 293 Abs. 6 SGB V geführte Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen im Wege der elektronischen Datenübermittlung in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208523/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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GKV-Spitzenverband
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
WG: Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser [#208523]
Datum
13. Januar 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Das Verzeichnis gemäß § 293 Absatz 6 SGB V ist im Internet veröffentlicht und kann dort direkt und von jedermann kostenlos abgerufen werden. Sie erreichen es unter: https://krankenhausstandorte.de/login? Voraussetzung für den Abruf ist eine einfache Registrierung. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das InEK, das namens und im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes das Verzeichnis führt (Kontaktdaten siehe unter Impressum der Seite). Mit freundlichen Grüßen