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Verzeichnis von Umweltinformationen: Schießstand Waakhausen

Ein Verzeichnis von Umweltinformationen, die Ihnen zum Schießstand Waakhausen, sowie angrenzender Gelände und Gewässer vorliegen. Ich beziehe mich auf: https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-ratlosigkeit-nach-schiessstandschliessung-_arid,1836766.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    25. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Verzei…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Verzeichnis von Umweltinformationen: Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
26. Juli 2019 19:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Verzeichnis von Umweltinformationen, die Ihnen zum Schießstand Waakhausen, sowie angrenzender Gelände und Gewässer vorliegen. Ich beziehe mich auf: https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-ratlosigkeit-nach-schiessstandschliessung-_arid,1836766.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Verzeichnis von Umweltinformationen: Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
29. Juli 2019 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen Sehr [geschwärzt], in Ihrer e-mail vom 26.07.2019 baten …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen
Datum
29. Juli 2019 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,7 KB


Sehr [geschwärzt], in Ihrer e-mail vom 26.07.2019 baten Sie um Umweltinformationen bezüglich des Schießplatzes Waakhausen. Für diese Umweltinformationen über den Schießplatz Waakhausen ist der Landkreis Osterholz, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, www.landkreis-osterholz.de<http://www.landkreis-osterholz.de> , zuständige Behörde. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Osterholz. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Referat 36: Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Altlasten und Ressourcenmanagement Archivstr. 2 30169 Hannover [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] WICHTIGE INFORMATION DER NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESVERWALTUNG Ab dem 21.08.2019 empfängt und versendet die Landesverwaltung Niedersachsen aus Sicherheitsgründen nur noch E-Mails, die mittels der Transportverschlüsselung TLS 1.2 verschlüsselt sind. Weiterführende Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite der niedersächsischen Landesverwaltung: https://www.it.niedersachsen.de/startseite/itnews/aktuelles/TLS-177563.html [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024] Sehr geehrte<Information-entfernt> i…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
29. Juli 2019 16:26
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort. Ich bitte Sie zu entschuldigen, dass ich Ihre Unzuständigkeit nicht erkannt habe. Aber aufgrund der Vielzahl an speziellen Zuständigkeiten, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften ist es für den einfachen Bürger manchmal schwer ohne eine Anfrage zu wissen, ob Informationen vorliegen können. Meine Anfrage hat sich damit zu meiner Zufriedenheit erledigt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 160024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024] Sehr geehrte<Information-entfernt> a…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
6. August 2019 09:33
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> aus Drittquellen hat sich ergeben, dass Ihr Ministerium doch mit einigen Vorgängen mit dem Schießstand Waakhausen beschäftigt war. So soll im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde bei Ihrer Behörde eine Akte mit dem Az. 36 – 62827 angelegt worden sein. Außerdem hat es hierzu im Landtag von Niedersachsen eine kleine Anfrage gegeben (Drs. 18 / 3731), die durch Ihr Ministerium bearbeiten wurde. Darüber hinaus wurden durch das Referat 21 Ihres Ministeriums beim 15. Niedersächsischen Bodenschutzforum umfangreiche Daten zur Nutzung von Bleischrot auf Schießständen in Niedersachsen präsentiert. Ich bitte Sie daher, nochmal zu überprüfen, ob nicht vielleicht doch Umweltinformationen bei Ihnen vorliegen, für die Sie als auskunftspflichtige Stelle anzusehen wären. Falls dies schon berücksichtigt wurde, bitte ich Sie für die erneute Nachfrage höflich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 160024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024] Sehr geehrte<Information-entfernt> n…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
5. Oktober 2019 15:05
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> nachdem ich auf Ihre Antwort vom 29. Juli 2019 mit Mail vom selben Tag meinen Antrag für erledigt erklärt habe, bat ich Sie durch Mail vom 06. August 2019 Ihre Antwort im Hinblick auf einige aufgetauchte Aktenzeichen auf Richtigkeit zu überprüfen. Ich bitte Sie höflich, mir mitzuteilen, ob Sie die Anfrage weiterhin bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 160024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024] Sehr [geschwärzt], in Ihrer Anfrage vom 06…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
8. Oktober 2019 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in Ihrer Anfrage vom 06.08.2019 bitten Sie um Informationen welche Berichte, Dokumentationen oder aktenkundigen Informationen in meinem Hause über Umweltbelastungen durch Wurftaubenschießstände vorliegen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist als Fachaufsichtsbehörde für die unteren Bodenschutzbehörden im Bereich Wurfscheibenschießanlagen zuständig. Detaillierte Informationen über die einzelnen Wurfscheibenschießanlagen liegen bei den jeweiligen unteren Bodenschutzbehörden vor, die darüber Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Referat 36: Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Altlasten und Ressourcenmanagement  Archivstr. 2 30169 Hannover [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]!! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024] Sehr geehrte<Information-entfernt> e…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Bürgeranfrage Umweltinformationen Schießstand Waakhausen [#160024]
Datum
14. Oktober 2019 15:21
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> eine Informationspflicht nach dem (niedersächsischen) Umweltinformationsrecht ist grundsätzlich nicht aufgrund einer sachlichen Zuständigkeit einer anderen Behörde ausgeschlossen. Niedersächsische Landesbehörden sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 NUIG grundsätzlich informationspflichtige Stellen. Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. (§§ 2 Abs. 5 NUIG iVm 2 Abs. 4 S. 1 UIG). Ich bitte deshalb nochmals um Konkretisierung ob in diesem Sinne zu diesem Thema weder 1. Informationen bei Ihnen vorhanden sind, 2. noch bei Ihnen bereitgehalten werden; besonders im Hinblick darauf, dass Vorgänge hierzu in Ihrem Haus bearbeitet und veraktet wurden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 160024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.