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Verzeichnis von Umweltinformationen: Verwendung von Bleischrot

Ein Verzeichnis von Umweltinformationen, welche die Verwendung von Bleischrot betreffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    25. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Verzei…
An Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Umweltinformationen: Verwendung von Bleischrot [#160034]
Datum
26. Juli 2019 20:51
An
Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Verzeichnis von Umweltinformationen, welche die Verwendung von Bleischrot betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Ihr Antrag nach dem NUIG/VIG: Übersendung eines Verzeichnisses von Umweltinformationen, welche die Verwendung von…
Von
Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Betreff
Verzeichnis von Umweltinformationen: Verwendung von Bleischrot [#160034]
Datum
29. Juli 2019 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem NUIG/VIG: Übersendung eines Verzeichnisses von Umweltinformationen, welche die Verwendung von Bleischrot betreffen. E-Mail vom 26.07.2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> hinsichtlich Ihrer oben aufgeführten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ein solches Verzeichnis in unserem Hause nicht geführt wird. Die NW-FVA als gemeinsame Forschungseinrichtung und Dienststelle der Länder Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein untersucht schwerpunktmäßig die natürlichen und vom Menschen gesteuerten Waldentwicklungen in den genannten Trägerländern. Zudem werden in enger Zusammenarbeit mit den hier bestehenden Forstverwaltungen Forstschutzkonzepte erarbeitet und Überwachungsmaßnahmen zur Kontrolle regelmäßig auftretender Forstschädlinge (hier vorrangig Insekten) koordiniert. Weiter Aufgaben Hauptaufgaben der NW-FVA liegen in der Erhaltung und in der nachhaltigen Nutzbarmachung forstlicher Genressourcen sowie Untersuchungen zu den Wirkungen von Umwelt­verän­derungen auf den Wald. Dabei werden die Bereiche Wildtiermanagement bzw. die Bejagung von Wildtierarten nach den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Auswirkungen der Jagd auf die Umwelt _nicht _explizit betrachtet bzw. untersucht. Dies betrifft somit auch die jagdliche Verwendung von Bleischroten. Zudem sei angemerkt, dass bleihaltige Schrotmunition, bzw. auch Schrotmunition allgemein bei Waldjagdjagden kaum zur Anwendung kommt, da hier überwiegend auf Schalenwild (vor allem Schwarzwild und Rehwild aber auch Damwild und Rotwild) gejagt wird, dessen Erlegung mit Schrotmunition gesetzlich untersagt ist. Darüber hinaus ist die auch die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition auf Schalenwild in den niedersächsischen Landesforsten, welche ungefähr ein Drittel der Landeswaldfläche umfassen, untersagt. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Anfrage an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referat 406) als oberste Jagdbehörde zu richten sowie, falls dann noch erforderlich, sich an die niedersächsischen Landkreise als Untere Umwelt- und Jagdbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für die hilfreiche Beantwortung meines Anliegen…
An Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnis von Umweltinformationen: Verwendung von Bleischrot [#160034]
Datum
29. Juli 2019 16:23
An
Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für die hilfreiche Beantwortung meines Anliegens. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 160034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.