Verzeichnisse für vorhandene Informationssammlungen und -zwecke

Nach §11 Abs. 1 IFG hat die Behörde (das sind Sie) Verzeichnisse zu führen, aus denen sich vorhandene Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.

Ich bitte um die Zusendung dieser Verzeichnisse sowie der Organisations- und Aktenpläne nach §11 Abs. 2 IFG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 38 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §11 Abs. 1 I…
An Bundesservice Telekommunikation Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Verzeichnisse für vorhandene Informationssammlungen und -zwecke [#237738]
Datum
16. Januar 2022 18:45
An
Bundesservice Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §11 Abs. 1 IFG hat die Behörde (das sind Sie) Verzeichnisse zu führen, aus denen sich vorhandene Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Ich bitte um die Zusendung dieser Verzeichnisse sowie der Organisations- und Aktenpläne nach §11 Abs. 2 IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237738/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verzeichnisse für vorhandene Informationssamml…
An Bundesservice Telekommunikation Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Verzeichnisse für vorhandene Informationssammlungen und -zwecke [#237738]
Datum
15. März 2022 14:40
An
Bundesservice Telekommunikation
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verzeichnisse für vorhandene Informationssammlungen und -zwecke“ vom 16.01.2022 (#237738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>