Verzeichnisse über Aktenanbietungen und -abgaben des BAMF an das Bundesarchiv seit 2012

Anfrage an: Bundesarchiv

Sämtliche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an das Bundesarchiv übermittelte Anbietungs-/Aussonderungs-/Abgabeverzeichnisse aus den Jahren 2012 bis 2022.

Ich bitte ich gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG ausdrücklich um Übermittlung als PDF-Datei(en). Da die Dokumente mit einiger Sicherheit auch digital bei Ihnen vorliegen, sollte das sicher keinen Mehraufwand auslösen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vom Bun…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnisse über Aktenanbietungen und -abgaben des BAMF an das Bundesarchiv seit 2012 [#251997]
Datum
23. Juni 2022 11:28
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an das Bundesarchiv übermittelte Anbietungs-/Aussonderungs-/Abgabeverzeichnisse aus den Jahren 2012 bis 2022. Ich bitte ich gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG ausdrücklich um Übermittlung als PDF-Datei(en). Da die Dokumente mit einiger Sicherheit auch digital bei Ihnen vorliegen, sollte das sicher keinen Mehraufwand auslösen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251997/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage 23.06.2022, in der Sie auf Grundlage des Inf…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Verzeichnisse über Aktenanbietungen und -abgaben des BAMF an das Bundesarchiv seit 2012 [#251997]
Datum
24. Juni 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage 23.06.2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sämtliche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an das Bundesarchiv übermittelte Anbietungs-/Aussonderungs-/Abgabeverzeichnisse aus den Jahren 2012 bis 2022 begehren. Ihr Antrag ist am 23.06.2022 beim Bundesarchiv eingegangen und wird von dem für IFG-Fragen federführenden Referat ZI.6 unter dem Aktenzeichen 04711#0001#0028 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 23.06.2022 und die Eingangsbestätigu…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Verzeichnisse über Aktenanbietungen und -abgaben des BAMF an das Bundesarchiv seit 2012 [#251997]
Datum
14. Juli 2022 14:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 23.06.2022 und die Eingangsbestätigung vom 24.06.2022. Der Fachbereich hat mittlerweile die Abgabeverzeichnisse zur Verfügung gestellt. Hier sind Schwärzungen von personenbezogenen Daten erforderlich. Ich weise darauf hin, dass es sich auf Grund dessen nicht mehr um eine einfache Auskunft i. S. d. Informationsgebührenverordnung handelt. Für die Aufbereitung der Abschriften fallen voraussichtlich Gebühren i. H. v. 20,00 € an. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie nach wie vor an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung und Bearbeitung des Antrags! Ja, die Kosten i.H.v. 20 Eur…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnisse über Aktenanbietungen und -abgaben des BAMF an das Bundesarchiv seit 2012 [#251997]
Datum
18. Juli 2022 10:54
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung und Bearbeitung des Antrags! Ja, die Kosten i.H.v. 20 Euro übernehme ich gern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251997/