Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/230669/
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde der Ansicht ist, das IFG sei auf sie nicht anwendbar.
Sie antwortete "[Wir sind] keine Behörde oder privatrechtliche Körperschaft mit Verwaltungsaufgaben sind. Das IFG ist insofern für uns nicht anwendbar und Ihre Anfrage damit gegenstandslos"
Es verhält sich jedoch anders.
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) ist zwar eine juristische Person des Privatrechts, jedoch ist die Bundesrepublik Deutschland der alleinige Eigentümer.
Zwar führt die Eigentümereigenschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht automatisch dazu, dass die Cyberagentur dem IFG unterworfen ist.
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 IFG ist eine Behörde auch, eine juristische Person des Privatrechts, soweit eine Behörde sich dieser zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlicher Aufgaben bedient.
Dies ist vorliegend der Fall. Die Cyberagentur wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gegründet.
Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben dieser Behörden umfassen auch die Erkennung, Abwehr und Bekämpfungen von Bedrohungen für die staatliche IT-Infrastruktur.
("Die Bundesverteidigungsministerin ergänzt [...], dass der Staat in der digitalen Welt eine Schutzfunktion wahrnehmen [...] müsse."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/08/cyberagentur.html)
Es handelt sich hier auch um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (Der Bundesinnenminister bezeichnet die IT-Sicherheit als Rückgrat, ohne das das das öffentliche Leben zusammenfallen würde
https://www.bmvg.de/resource/blob/27418/9a6a297678f9477fc0d26be2d7d0f08e/20180829-statement-der-verteidigungsmninisterin-un-des-innenministers-zur-cyberagentur-data.mp3 Minute 1:33, via
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-cyberagentur-27392)
Die Cyberagentur wirkt in diesem Aufgabenbereich. Dies tut sie durch die Vergabe von öffentlichen Geldern. Dies wird in der Selbstdarstellung unter
https://www.cyberagentur.de/agency/ -> "Die Agentur" erläutert: "Die Agentur vergibt keinerlei Zuwendungen, sondern schreibt konkrete Forschungsaufträge aus. Dabei nutzt sie verschiedene Instrumente der öffentlichen Auftragsvergabe."
Hierfür wurde sie durch die Bundesrepublik Deutschland mit 280 Millionen Euro ausgestattet.
Mithin bedient sich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI und das BMVg der Cyberagentur zur Erfüllung ihrer öffentliche-rechtlichen Aufgaben.
Somit handelt es sich bei der Cyberagentur um eine Behörde nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG und die nach § 11 Abs. 1 und 2 IFG erforderlichen Pläne und Verzeichnisse müssen vorliegen.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 230669.pdf
Anfragenr: 230669
Antwort an:
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