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Verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor?

Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, dem Sozialstadtrat vor, im Hinblick auf die verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor?

Gab es eine verrzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens im SGB XII?
Wenn ja worauf gründete das ?

Wieviele Anträge gab ab 2018 es , wie wurden dieses konkret beschieden ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor? [#180714]
Datum
17. Februar 2020 22:06
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, dem Sozialstadtrat vor, im Hinblick auf die verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor? Gab es eine verrzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens im SGB XII? Wenn ja worauf gründete das ? Wieviele Anträge gab ab 2018 es , wie wurden dieses konkret beschieden ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180714 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage #180714 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Kö…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor? [#180714]
Datum
18. Februar 2020 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage #180714 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick eingegangen und wurde zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie aus diesem Bereich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
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