Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss

Sämtliche Verwaltungsvorgänge in Ihrem Hause betreffend die Koi-Area GbR, Mainstr. 85 in
41469 Neuss, die die Haltung, den Verkauf und den Vertrieb von Koi und anderen Zierfischen betreffen. Davon umfasst sind insbesondere Vorgänge, die

• Erkrankungen der Zierfische oder

• Krankheitsverdachtsfälle - insbesondere soweit es KHV oder Columnaris betrifft - sowie

• ergriffene oder angeordnete veterinärmedizinische, tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Maßnahmen

betreffen.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Verbreitung von krankheitserregenden Organismen und Viren als Emission im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG zu betrachten ist. Soweit latente Krankheitserreger wie das Koiherpesvirus im Bestand vorhanden waren oder vorhanden sind, ist bei einem bloßen, befristeten Verbringungsverbot von einer vorhersehbaren Emission auszugehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss [#262163]
Datum
31. Oktober 2022 17:19
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Verwaltungsvorgänge in Ihrem Hause betreffend die Koi-Area GbR, Mainstr. 85 in 41469 Neuss, die die Haltung, den Verkauf und den Vertrieb von Koi und anderen Zierfischen betreffen. Davon umfasst sind insbesondere Vorgänge, die • Erkrankungen der Zierfische oder • Krankheitsverdachtsfälle - insbesondere soweit es KHV oder Columnaris betrifft - sowie • ergriffene oder angeordnete veterinärmedizinische, tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Maßnahmen betreffen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Verbreitung von krankheitserregenden Organismen und Viren als Emission im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG zu betrachten ist. Soweit latente Krankheitserreger wie das Koiherpesvirus im Bestand vorhanden waren oder vorhanden sind, ist bei einem bloßen, befristeten Verbringungsverbot von einer vorhersehbaren Emission auszugehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Ne…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss [#262163]
Datum
2. Dezember 2022 13:12
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ vom 31.10.2022 (#262163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Ne…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss [#262163]
Datum
9. Dezember 2022 16:04
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ vom 31.10.2022 (#262163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten und auf meine Nachfrage vom 02.12.2022 ebenfalls nicht reagiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ [#262163]
Datum
16. Dezember 2022 14:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262163/ Leider hat die Behörde bisher weder auf meine Anfrage noch auf zwei Nachfragen reagiert. Die Frist nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG wurde bereits vor 2 Wochen überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262163.pdf Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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Guten Tag, bezugnehmend auf meine Nachricht vom 16.12.2022 teile ich Ihnen mit, dass sich die Behörde zwischenzei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ [#262163]
Datum
19. Dezember 2022 11:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, bezugnehmend auf meine Nachricht vom 16.12.2022 teile ich Ihnen mit, dass sich die Behörde zwischenzeitlich postalisch bei mir gemeldet hat. Die Anfrage ist noch nicht abgeschlossen, wird jedoch bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.12.2022, das m…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ [#262163]
Datum
19. Dezember 2022 11:36
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.12.2022, das mir erst am 17.12.2022 zugegangen ist, teile ich mit, mit der Weitergabe der Daten zu meiner Person an die Koi-Area GbR nicht einverstanden zu sein. Sollten sich daraus Nachteile hinsichtlich meiner Auskunft ergeben, bitte ich um eine kurze begründete Rückmeldung. Soweit Sie es diesbezüglich für geboten halten, wäre ich damit einverstanden, dass Sie meinen Wohnort (Düsseldorf) ohne meinen Namen und ohne meine Anschrift weitergeben. Ich danke Ihnen für die Mitteilung des Zwischenstands. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage IFG (eigentlich UIG) [#262163] Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.12.20…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage IFG (eigentlich UIG) [#262163]
Datum
12. Januar 2023 14:44
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.12.2022 teile ich Ihnen klarstellend mit, dass ich der Weitergabe meiner Daten an die Betroffene nicht unter allen Umständen widerspreche. Sollten Sie nach Abwägung des Sachverhalts zu dem begründeten Ergebnis gelangen, dass eine positive Bescheidung meines Antrags nur bei der Weitergabe meines Namens und meines Wohnorts zulässig ist, so erkläre ich für diesen Fall hiermit mein Einverständnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-West…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss“ [#262163]
Datum
25. Januar 2023 11:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262163/ Nachdem die Behörde den Eingang der Anfrage mit Schreiben vom 12.12.2022 bestätigt hat und um Einverständnis für die Weitergabe meiner Daten an den Betroffenen bat, erfolgte keine weitere Reaktion. Die Frist zur Bearbeitung ist inzwischen deutlich überschritten. Rückfragen zum Stand des Verfahrens werden bisher ignoriert. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262163.pdf Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 25.01.2023 weise ich Sie darauf hin, dass die …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage ""Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss" [#262163]
Datum
27. Januar 2023 09:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 25.01.2023 weise ich Sie darauf hin, dass die Betroffene eine Gesellschaft und als solche keine natürliche Person ist. Sie kann sich nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG berufen. Personenbezogene Daten, die an die Personen der Angestellten geknüpft sind, können geschwärzt werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Auskunft über die Immission von Viren und Bakterien, die jedenfalls bei der Verbringung erkrankter Fische erfolgt wäre, nicht von der Zustimmung der Betroffenen abhängig ist, selbst wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handeln sollte. Beachten Sie § 9 Abs. 1 S. 2 UIG. Ich rege an, dass Sie ihre Nachricht vom 25.01.2023 an das Veterinäramt unverzüglich korrigieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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Sehr << Anrede >> anbei hänge ich Ihnen den Inhalt der Nachricht an, die ich soeben Frau Weggen, Land…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage ""Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss" [#262163]
Datum
27. Januar 2023 09:46
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei hänge ich Ihnen den Inhalt der Nachricht an, die ich soeben Frau Weggen, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, zukommen ließ. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> _____________________________ Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 25.01.2023 weise ich Sie darauf hin, dass die Betroffene eine Gesellschaft und als solche keine natürliche Person ist. Sie kann sich nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG berufen. Personenbezogene Daten, die an die Personen der Angestellten geknüpft sind, können geschwärzt werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Auskunft über die Immission von Viren und Bakterien, die jedenfalls bei der Verbringung erkrankter Fische erfolgt wäre, nicht von der Zustimmung der Betroffenen abhängig ist, selbst wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handeln sollte. Beachten Sie § 9 Abs. 1 S. 2 UIG. Ich rege an, dass Sie ihre Nachricht vom 25.01.2023 an das Veterinäramt unverzüglich korrigieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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Sehr << Anrede >> ich habe bisher keine Rückmeldung vom Veterinäramt erhalten. Inwiefern sich hier d…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage ""Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss" [#262163]
Datum
1. Februar 2023 17:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe bisher keine Rückmeldung vom Veterinäramt erhalten. Inwiefern sich hier die Gesellschafter der GbR umfassend auf den Schutz personenbezogener Daten berufen können sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Anfragen zu juristischen Personen können grundsätzlich nicht unter Berufung auf den Schutz personenbezogener Daten abgelehnt werden, vgl. OVG NRW, Urteil v. 01.03.2011 - Az.: 8 A 3357/08. Dies gilt selbst bei Ein-Mann-Gesellschaften und würde auch schon für Gesellschaften bürgerlichen Rechts entschieden. Inwiefern daher die Antwort auf meine weit gefasste Anfrage "insgesamt einen Personenbezug aufweisen" sollte, bitte ich daher kurz zu begründen, zumal Sie diese Ansicht bereits an das zuständige Veterinäramt entäußert haben und dadurch Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens genommen haben dürften. Bei juristischen Personen sind erfasste personenbezogene Daten wie Namen, privaten Telefonnummern, Anschriften oder Kontoverbindungen jeweils einzeln auf ihre Schutzwürdigkeit zu prüfen und ggf. zu schwärzen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Auskunft über Verwaltungsvorgänge, die den Bestand und die Verbringung von erkrankten Fischen durch unbekannt bleibende Angestellte aus den Räumen der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter, betreffen, "insgesamt einen Personenbezug aufweisen" sollte. Sämtliche personenbezogenen Daten können geschwärzt werden. Zur Not kann die umfassende Anfrage auch durch einzeln formulierte Antworten beantwortet werden. Die Anfrage war nicht, insbesondere nicht ausschließlich, auf Auskunft durch Einsicht in die Verwaltungsvorgänge gerichtet. Die schlichte Auskunft, ob bei der Betroffene KHV festgestellt wurde, ob die Betroffene KHV-infizierte Wirbeltiere an Dritte verbracht hat oder ob die Betroffene andere Gewässer oder Innenanlagen mit KHV infiziert hat, enthält keinerlei Personenbezug und kann notfalls auf eine schlichte Ja/Nein-Antwort reduziert werden. Sollte das Veterinäramt meine Anfrage dahingehend verstehen, dass ich ausschließlich Einsicht in die Unterlagen beantragt habe, und meinen Antrag aufgrund der Art der Auskunft ablehnen wollen, wäre ich entsprechend vorab anzuhören. Die Anhörung bezog sich - zumindest bisher - jedoch nur auf mein Einverständnis, gegenüber der Betroffenen genannt zu werden. Eine insgesamt ablehnende Entscheidung scheint mir daher nicht begründbar zu sein. Mitnichten bezieht sich die Anfrage (ausschließlich) auf Handlungen oder das Verschulden natürlicher Personen. Ebensowenig sind die Daten der Gesellschafter oder von Angestellten von der Anfrage umfasst, auch nicht mittelbar durch beispielsweise die wirtschaftlichen Kennzahlen der Gesellschaft. Die bloße Kenntnis der Person des Geschäftsführers erlaubt keine abweichende Beurteilung, da sich andernfalls jede juristische Personen unmittelbar auf den Schutz personenbezogener Daten berufen könnte, was sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung ausdrücklich abgelehnt haben. Ich werde diese Nachricht zugleich ans Veterinäramt senden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei meine Nachricht an Frau Weggen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen &l…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage ""Veterinärmedizinische Vorgänge Koi-Area aus Neuss" [#262163]
Datum
1. Februar 2023 17:20
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei meine Nachricht an Frau Weggen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ------------------------- Sehr << Antragsteller:in >> ich habe bisher keine Rückmeldung vom Veterinäramt erhalten. Inwiefern sich hier die Gesellschafter der GbR umfassend auf den Schutz personenbezogener Daten berufen können sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Anfragen zu juristischen Personen können grundsätzlich nicht unter Berufung auf den Schutz personenbezogener Daten abgelehnt werden, vgl. OVG NRW, Urteil v. 01.03.2011 - Az.: 8 A 3357/08. Dies gilt selbst bei Ein-Mann-Gesellschaften und würde auch schon für Gesellschaften bürgerlichen Rechts entschieden. Inwiefern daher die Antwort auf meine weit gefasste Anfrage "insgesamt einen Personenbezug aufweisen" sollte, bitte ich daher kurz zu begründen, zumal Sie diese Ansicht bereits an das zuständige Veterinäramt entäußert haben und dadurch Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens genommen haben dürften. Bei juristischen Personen sind erfasste personenbezogene Daten wie Namen, privaten Telefonnummern, Anschriften oder Kontoverbindungen jeweils einzeln auf ihre Schutzwürdigkeit zu prüfen und ggf. zu schwärzen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Auskunft über Verwaltungsvorgänge, die den Bestand und die Verbringung von erkrankten Fischen durch unbekannt bleibende Angestellte aus den Räumen der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter, betreffen, "insgesamt einen Personenbezug aufweisen" sollte. Sämtliche personenbezogenen Daten können geschwärzt werden. Zur Not kann die umfassende Anfrage auch durch einzeln formulierte Antworten beantwortet werden. Die Anfrage war nicht, insbesondere nicht ausschließlich, auf Auskunft durch Einsicht in die Verwaltungsvorgänge gerichtet. Die schlichte Auskunft, ob bei der Betroffene KHV festgestellt wurde, ob die Betroffene KHV-infizierte Wirbeltiere an Dritte verbracht hat oder ob die Betroffene andere Gewässer oder Innenanlagen mit KHV infiziert hat, enthält keinerlei Personenbezug und kann notfalls auf eine schlichte Ja/Nein-Antwort reduziert werden. Sollte das Veterinäramt meine Anfrage dahingehend verstehen, dass ich ausschließlich Einsicht in die Unterlagen beantragt habe, und meinen Antrag aufgrund der Art der Auskunft ablehnen wollen, wäre ich entsprechend vorab anzuhören. Die Anhörung bezog sich - zumindest bisher - jedoch nur auf mein Einverständnis, gegenüber der Betroffenen genannt zu werden. Eine insgesamt ablehnende Entscheidung scheint mir daher nicht begründbar zu sein. Mitnichten bezieht sich die Anfrage (ausschließlich) auf Handlungen oder das Verschulden natürlicher Personen. Ebensowenig sind die Daten der Gesellschafter oder von Angestellten von der Anfrage umfasst, auch nicht mittelbar durch beispielsweise die wirtschaftlichen Kennzahlen der Gesellschaft. Die bloße Kenntnis der Person des Geschäftsführers erlaubt keine abweichende Beurteilung, da sich andernfalls jede juristische Personen unmittelbar auf den Schutz personenbezogener Daten berufen könnte, was sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung ausdrücklich abgelehnt haben. Ich werde diese Nachricht zugleich ans Veterinäramt senden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.10.2022 [#262163] Sehr << Anrede >> ich bat Sie zu keine…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31.10.2022 [#262163]
Datum
6. Februar 2023 15:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bat Sie zu keinem Zeitpunkt, den Datenschutz zu ignorieren. Jedoch sind personenbezogene Daten nicht, bzw. jedenfalls nicht gezielt von meiner Anfrage umfasst. Sollten in der Akte der GbR personenbezogene Daten enthalten sein, wären diese zu schwärzen. Das von Ihnen zitierte Urteil behandelt einen Fall, in dem der Betroffene und Beigeladene eine natürliche Person ist. Auch die Immobilie steht im Eigentum dieser natürlichen Person, sodass die Hausakte unmittelbar diese natürliche Person und ihr Eigentum betrifft. Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt im entscheidenden Punkt von dem hier gegenständlichen. Zudem haben Sie weiterhin nicht begründet, warum hier ein unmittelbarer Personenbezug zu den Gesellschaftern bestehen sollte. Da ich nicht über Ihren Kenntnisstand im Bilde bin, weise ich darauf hin, dass der Handel mit Koi der Gegenstand der betroffenen Gesellschaft ist. Es handelt sich keineswegs um ein "Hobby" der Gesellschafter, das zufällig in den Räumen der Gesellschaft gepflegt wird. Die Tierhaltung und der Vertrieb ist der Zweck und wirtschaftliche Kernpunkt der GbR. Die GbR ist unstreitig anerkannt selbst rechtsfähig und daher grundsätzlich wie eine juristische Person zu behandeln. Unstreitig genießen die dahinter stehenden Personen selbst einen gewissen Datenschutz, jedoch müssen sie dafür auch selbst und nicht nur mittelbar über die Gesellschaft betroffen sein. Nach Ihrer bisherigen Argumentation wäre die Auskunft bei allen Gesellschaften stets abzulehnen, da jede Information letztendlich selbstverständlich auf die Gesamtheit der dahinterstehenden Angestellten, Geschäftsführer und Gesellschafter zurückgeht. Während mir eine Vielzahl an Entscheidungen zugunsten des Antragstellers bekannt sind, die ebenfalls die Haltung, den Transport oder die Schlachtung von Tieren durch juristische Personen, aber auch Personengesellschaften betreffen, ist mir nicht eine Entscheidung bekannt, in der die Auskunft über eine Gesellschaft pauschal unter Berufung auf einen unmittelbaren "Bezug zwischen den angefragten Informationen und den hinter der GbR stehenden natürlichen und identifizierten Personen" rechtskräftig abgelehnt worden ist. Die Liste der hier betroffenen Gesellschafter der GbR ist nicht öffentlich zugänglich und mir nicht bekannt. Eine unmittelbarer Bezug kann daher gar nicht hergestellt werden. "Daten juristischer Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder auch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sollen nach der Rechtsprechung von vornherein nicht erfasst sein ([...]). Diese seien nicht vor dem Hintergrund der informationellen Selbstbestimmung, sondern aus primär ökonomischen und wettbewerblichen Gründen [...] geschützt." (Landmann/Rohmer Umweltrecht, 90. EL 2019, § 9 UIG Rn. 8). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262163/
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Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 25. Januar 2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 25. Januar 2023
Datum
22. März 2023 16:15
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Königs auf Informationszugang vom 31.10.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-8799/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Schreiben vom 25.1.2023 hatte ich Sie um Stellungnahme gebeten. Bislang liegt mir dazu noch keine Rückmeldung von Ihnen vor, daher erinnere ich daran. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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