Veterinäramtliche Untersuchungen Ehinger Bauernhof

Anfang März dieses Jahres wurde in einem Bauernhof in der Ehinger Innenstadt eine veterinäramtliche Untersuchung durchgeführt, bei der 15 Rinder beschlagnahmt wurden.

Mir stellen sich folgende Fragen:

Gab es zuvor bereits solche Untersuchungen oder amtliche Schritte diesbezüglich gegen den Bauernhof?
- Wenn ja, wann und welche?
- Wenn nein, warum nicht?

Ergebnis der Anfrage

Da in der Antwort personenbezogene Daten des Bauern behandelt würden, wäre das Einverständnis des Bauern notwendig.
Da ich dieses vermutlich nicht erhalte und er dadurch auch ein Recht auf Informationen über den Antragsteller, in diesem Fall mich hat, wird die Anfrage zurückgezogen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfang März di…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veterinäramtliche Untersuchungen Ehinger Bauernhof [#244575]
Datum
25. März 2022 02:28
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfang März dieses Jahres wurde in einem Bauernhof in der Ehinger Innenstadt eine veterinäramtliche Untersuchung durchgeführt, bei der 15 Rinder beschlagnahmt wurden. Mir stellen sich folgende Fragen: Gab es zuvor bereits solche Untersuchungen oder amtliche Schritte diesbezüglich gegen den Bauernhof? - Wenn ja, wann und welche? - Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.03.2022. Sie erhalten eine Nachricht auf dem Postweg. …
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Veterinäramtliche Untersuchungen Ehinger Bauernhof [#244575]
Datum
25. März 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.03.2022. Sie erhalten eine Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen