Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationen und Statistiken aller Landratsämter der Jahre 2017 und 2018 (soweit bereits bekannt) hinsichtlich Kontrollen nach dem TSchG, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Landratsämter
1) über alle durchgeführten Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz
2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden
3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
4) über alle
a) Versagungen und
b) Widerrufe der Genehmigung einer tierschutzrechtlichen Genehmigung zum Zwecke des Züchtens von Hunden
5) Anzahl der
a) Ordnungswidrigkeitenanzeigen
b) strafrechtlichen Anzeigen
die in Folge von Kontrollen nach dem § 11 Abs. 1 TSchG erwachsen sind
6) in wie vielen Fällen sind im Jahr 2018 bisher tatsächlich ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen aus der Aufdeckung von Missständen bei Hundezüchtern erforderlich gewesen
7) Ergeben sich hinsichtlich der Zahlen, Daten und Statistiken der Punkte 1) bis 6) auffällige Differenzen/Abweichungen hinsichtlich der
a) Anzahl der durchgeführten Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz (allgemein)
b) Anzahl der durchgeführten Kontrollen nach § 11 Abs. 1 TSchG
c) Anzahl der Widerrufe nach § 11 Abs. 1 TSchG
d) Anzahl der Genehmigungen/Nichtgenehmigungen nach § 11 Abs. TSchG sowie
nach der Entdeckung von Missständen erforderlichen
e) strafrechtlichen Konsequenzen und/oder
f) ordnungsrechtlichen Konsequenzen in Folge von Kontrollen nach § 11 Abs. 1 TSchG
in den einzelnen räumlichen Zuständigkeitsbereichen und wie sind diese ggf. zu bewerten
Information nicht vorhanden
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Datum24. November 2018
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28. Dezember 2018
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