Veträge zu Grundstücksverkäufen

Anfrage an: Stadt Heilbronn

Verträge (oder ähnliche Dokumente) sowie die interne Kommunikation zum Verkauf der folgenden Grundstücke:

- Flurstücke 1578/1, 1578/10
- Flurstücke 1578/6, 1578, 1578/8, 1578/7, 1578/6, 1578/5, 1578/4
- Flurstücke 180/5, 180
- Flurstück 186

Die Flurstücknummern beziehen sich auf Heilbronn (Umgebung Europaplatz, vgl. Bebauungspläne 09B/29, 09B/23, 09B/27, 02A/30).

Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Geschäftsgeheimnisse nach fünf Jahren im allgemeinen nicht mehr aktuell und damit auch nicht mehr vertraulich sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 54). Somit dürfte hier kein Ausschlussgrund nach Art 6 Satz 2 LIFG vorliegen. In jedem Fall sind die Ausschlussgründe eng auszulegen und zumindest ein teilweiser Informationszugang ist zu gewähren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verträge (oder ähnliche Dokumente)…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Veträge zu Grundstücksverkäufen [#269565]
Datum
6. Februar 2023 12:44
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge (oder ähnliche Dokumente) sowie die interne Kommunikation zum Verkauf der folgenden Grundstücke: - Flurstücke 1578/1, 1578/10 - Flurstücke 1578/6, 1578, 1578/8, 1578/7, 1578/6, 1578/5, 1578/4 - Flurstücke 180/5, 180 - Flurstück 186 Die Flurstücknummern beziehen sich auf Heilbronn (Umgebung Europaplatz, vgl. Bebauungspläne 09B/29, 09B/23, 09B/27, 02A/30). Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Geschäftsgeheimnisse nach fünf Jahren im allgemeinen nicht mehr aktuell und damit auch nicht mehr vertraulich sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 54). Somit dürfte hier kein Ausschlussgrund nach Art 6 Satz 2 LIFG vorliegen. In jedem Fall sind die Ausschlussgründe eng auszulegen und zumindest ein teilweiser Informationszugang ist zu gewähren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Stadt Heilbronn
Ihre Nachricht ist beim Zentralen Posteingang der Stadt Heilbronn eingegangen und wird an die zuständige Stelle we…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
RE: Veträge zu Grundstücksverkäufen [#269565]
Datum
6. Februar 2023 12:44
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist beim Zentralen Posteingang der Stadt Heilbronn eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heilbronn
Sehr <<entfernt>>, gerne informieren wir Sie wie folgt über den Stand Ihrer Anfrage vom 06.02.2023: …
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
AW: Veträge zu Grundstücksverkäufen [#269565]
Datum
2. März 2023 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, gerne informieren wir Sie wie folgt über den Stand Ihrer Anfrage vom 06.02.2023: Da es sich bei den Verkaufspreisen und der bezüglich des Verkaufs erfolgten Kommunikation um Betriebsgeheimnisse des Erwerbers handeln könnte, wurde dieser nach § 8 Abs. 1 LIFG angehört. Aufgrund dessen muss die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG auf drei Monate verlängert werden. Sobald die Anhörung des Erwerbers abgeschlossen ist, werden wir über Ihre Anfrage entscheiden. Freundliche Grüße

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Stadt Heilbronn
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Heilbronn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort