Vetrag zum Kauf des Radialsystems

- den Vertrag zum Kauf des Radialsystems
- das Gutachten zum ermittelten Verkaufswert des Radialsystems

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vetrag zum Kauf des Radialsystems [#30920]
Datum
20. Juni 2018 00:01
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag zum Kauf des Radialsystems - das Gutachten zum ermittelten Verkaufswert des Radialsystems
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vetrag zum Kauf des Radialsystems“ vom 20.06.2…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: Vetrag zum Kauf des Radialsystems [#30920]
Datum
31. Juli 2018 12:02
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vetrag zum Kauf des Radialsystems“ vom 20.06.2018 (#30920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Poststell…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Poststelle v. heute
Datum
31. Juli 2018 13:37
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
3,4 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe heute Ihre Mail in o.g. Angelegenheit weitergeleitet bekommen. Sie beziehen sich darin auf eine Mail vom 20.6., mit der Sie eine Informationsfreiheitsanfrage zum Vertrag zum Kauf des Radialsystems gestellt haben. Diese Mail ist hier nicht bekannt. Können Sie mitteilen, wann und wohin sie diese Mail geschickt haben und welchen Inhalt sie hatte? Bzw. sie erneut an mich versenden? Vielen Dank. Ich werde hier zunächst den Sachverhalt ermitteln und mich dann wieder bei Ihnen melden. Zunächst benötige ich aber die Anfrage selbst. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Re: Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Posts…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Poststelle v. heute [#30920]
Datum
31. Juli 2018 13:54
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Meine ursprüngliche Anfrage stammte vom 20.06.2018, gegen 00:01 Uhr. Ich füge Ihnen hier noch einmal meine Anfrage an: "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag zum Kauf des Radialsystems - das Gutachten zum ermittelten Verkaufswert des Radialsystems Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!" Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
AW: Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Posts…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage " Vertrag zum Kauf des Radialsystems" (# 30920); Ihre Mail an die Poststelle v. heute [#30920]
Datum
6. August 2018 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, inzwischen liegen mir zu Ihrer Anfrage folgende Angaben vor: Zwar hat die hiesige Verwaltung den Ankauf des Radialsystems initiiert, er erfolgte jedoch durch die Senatsverwaltung für Finanzen, vertreten durch die BIM ( Berliner Immobilienmanagement GmbH). In der hiesigen Senatsverwaltung für Kultur und Europa befinden sich weder Kaufvertrag noch Verkehrswertgutachten über das Radialsystem. Insofern kann ich Ihnen auch weder den erbetenen Vertrag zum Kauf des Radialsystems noch das Gutachten zum ermittelten Verkaufswert des Radialsystems zusenden. Ich müsste deshalb Ihren Antrag ablehnen. Gegebenenfalls wäre ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Übersendung bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu stellen. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich Ihr Antrag auf Einsicht in den o.g. Vertrag und Gutachten hiermit erledigt hat, falls ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht in den nächsten 2 Wochen erhalte. Ich bitte Sie dann mitzuteilen, wenn Sie einen formellen Bescheid über Ihren Antrag wünschen. PS: Ihre erste Anfrage vom 20.6.2018 war hier übrigens nicht bekannt; ich entschuldige mich jedoch für eine Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen