Videoaufnahmen der Roboter / Drohnen beim Feuerwehreinsatz im Grunewald

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Die angefertigten Videoaufnahmen der Roboter und Drohnen die durch die Berliner Feuerwehr angefertigt worden sind oder in deren Auftrag angefertigt wurden. Bitte senden Sie mir die Aufnahmen auf einer DVD oder USB-Stick zu. Zu dem Einsatz im Berliner Grunewald auf dem Munitionslager im August 2022.

Aufgrund meiner Forschungstätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg bitte ich um Erlass der Gebühren, sondern lediglich um Auslagenersatz beispielsweise für die DVD oder USB-Stick (ca. 20 Euro). Die Befreiung für Verwaltungsgebühren nach §2 VGebO Abs. 1 liegt vor. (Stiftungsuniversität)
Danke

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoaufnahmen der Roboter / Drohnen beim Feuerwehreinsatz im Grunewald [#256456]
Datum
5. August 2022 18:46
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die angefertigten Videoaufnahmen der Roboter und Drohnen die durch die Berliner Feuerwehr angefertigt worden sind oder in deren Auftrag angefertigt wurden. Bitte senden Sie mir die Aufnahmen auf einer DVD oder USB-Stick zu. Zu dem Einsatz im Berliner Grunewald auf dem Munitionslager im August 2022. Aufgrund meiner Forschungstätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg bitte ich um Erlass der Gebühren, sondern lediglich um Auslagenersatz beispielsweise für die DVD oder USB-Stick (ca. 20 Euro). Die Befreiung für Verwaltungsgebühren nach §2 VGebO Abs. 1 liegt vor. (Stiftungsuniversität) Danke
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256456/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 05.08.2022 zu…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) Videoaufnahmen der Roboter / Drohnen beim Feuerwehreinsatz im Grunewald [#256456]
Datum
9. August 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 05.08.2022 zu Ihrem Aktenzeichen #256456. Der Einsatz im Grunewald ist noch nicht abgeschlossen, so dass Ihr Antrag derzeit noch nicht abschließend bearbeitet werden kann. Ich bitte Sie insoweit noch um etwas Geduld. Vorab werde ich Ihnen, wie gewünscht, die voraussichtliche Gebührenhöhe mitteilen, sobald mir die Antwort der Fachabteilung vorliegt. (Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)). Vorab sei für Sie zur Information der Hinweis erlaubt, dass eine Befreiung von der Gebührenerhebung im IFG Berlin nicht vorgesehen ist. Ich komme unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Feuerwehr
Ablehnung
Von
Berliner Feuerwehr
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
25. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
725,1 KB