Videoaufzeichnung durch Kontrolleure

- Informationen und Schulungsmaterial zum Umgang mit Bodycams
- wenn vorhanden, rechtliche Prüfungsunterlagen zur DSGVO konformen Verwendung von Bodycams
- Einsatz und Kontrollprotokolle von Bodycams
- sofern nötig und vorhanden die Genehmigung von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz einer Bodycam

Hintergrund meiner Anfrage ist eine laufende Bodycam von Kontrolleuren die ein Einkaufszentrum betreten haben.

Vielen Dank und eine erfolgreiche Woche!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoaufzeichnung durch Kontrolleure [#252331]
Datum
28. Juni 2022 23:42
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen und Schulungsmaterial zum Umgang mit Bodycams - wenn vorhanden, rechtliche Prüfungsunterlagen zur DSGVO konformen Verwendung von Bodycams - Einsatz und Kontrollprotokolle von Bodycams - sofern nötig und vorhanden die Genehmigung von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz einer Bodycam Hintergrund meiner Anfrage ist eine laufende Bodycam von Kontrolleuren die ein Einkaufszentrum betreten haben. Vielen Dank und eine erfolgreiche Woche!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252331/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kölner Verkehrs-Betriebe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juni 2022 23:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kölner Verkehrs-Betriebe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage #252331 und an Ihrem Interesse an dem Einsat…
Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Videoaufzeichnung durch Kontrolleure [#252331]
Datum
27. Juli 2022 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage #252331 und an Ihrem Interesse an dem Einsatz von BodyCams. Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt im Auftrag des Verkehrsausschusses/ Stadtrat der Stadt Köln mit dem Ziel die Wirksamkeit eines neuen Arbeitsmittels zu prüfen und die Anzahl der Übergriffe auf Mitarbeitende der KVB zu reduzieren. Dieses Vorgehen wurde bereits auch in anderen Verkehrsunternehmen durchgeführt. Auch Branchenübergreifend setzen verstärkt Behörden BodyCams ein, mit dem Ziel Übergriffe präventiv zu verhindern oder Straftaten besser zu dokumentieren. Wir bitten um Verständnis, dass etwaige interne Dokumente des Projekts nicht veröffentlicht werden. Gerne aber bestätigen wir Ihnen, dass gemäß den Vorgaben der DSGVO entsprechend die Vorgaben für einen ordnungsgemäßen Einsatz geprüft und dokumentiert wurden, dies umfasst u.a. Einsatzkonzepte, Datenschutzfolgeabschätzung, Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzepte, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte etc. In Bezug auf Ihre unspezifische Anmerkung, dass sich Mitarbeitende mit laufender BodyCam in einem Einkaufszentrum aufgehalten haben sollen, kann hier leider keine Auskunft gegeben werden. Bitte nennen Sie uns hierzu gerne Details (Ort, Zeit, Aussehen Mitarbeiter, woran haben Sie eine Aufnahmetätigkeit erkannt?), damit dies entsprechend geprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen