Videokonferenzlösungen in der Lehre an der Hochschule Bremen

Anfrage an: Hochschule Bremen

Alle Verträge, inkl. aller Anlagen über Zoom, MS Teams, Adobe Connect, Cisco Webex, die Protokolle der Gremiensitzungen, die dies beschlossen haben sowie eine Auflistung welche Alternativen dabei in Erwägung gezogen wurden und warum diese verworfen wurden. Außerdem schicken Sie mir bitte die Einschätzung des/der zuständigen Datenschutzbeauftragten dazu zu.
Weiter senden Sie bitte die Pläne für den zukünftigen Einsatz von Videokonferenzsystemen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Justus Holzberger
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Hochschule Bremen Details
Von
Justus Holzberger
Betreff
Videokonferenzlösungen in der Lehre an der Hochschule Bremen [#205360]
Datum
9. Dezember 2020 17:11
An
Hochschule Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge, inkl. aller Anlagen über Zoom, MS Teams, Adobe Connect, Cisco Webex, die Protokolle der Gremiensitzungen, die dies beschlossen haben sowie eine Auflistung welche Alternativen dabei in Erwägung gezogen wurden und warum diese verworfen wurden. Außerdem schicken Sie mir bitte die Einschätzung des/der zuständigen Datenschutzbeauftragten dazu zu. Weiter senden Sie bitte die Pläne für den zukünftigen Einsatz von Videokonferenzsystemen zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justus Holzberger Anfragenr: 205360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205360/ Postanschrift Justus Holzberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justus Holzberger

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Hochschule Bremen
Sehr geehrter Herr Holzberger, als Anlage schicke ich Ihnen den Auswahlvermerk, aus dem sich die Gründe für die …
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Fwd: Fwd: Videokonferenzlösungen in der Lehre an der Hochschule Bremen [#205360]
Datum
11. Januar 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Holzberger, als Anlage schicke ich Ihnen den Auswahlvermerk, aus dem sich die Gründe für die Beauftragung von Zoom ergeben, zudem schicke ich Ihnen den zu Grunde liegenden Vertrag. Die Dokumente wurden geschwärzt, sofern sie personenbezogene Daten der beteiligten Akteure beinhalten bzw. die konkrete Vergütungshöhe, die als vertrauliche Information von Zoom zu bewerten ist. Die Einbindung von Gremien war bei der Beauftragung von Zoom nicht erforderlich, insofern gibt es auch keine Protokolle entsprechender Gremiensitzungen. Ebensowenig gibt es konkrete Pläne für den zukünftigen Einsatz von Videokonferenzsystemen. Die Beauftragung von Zoom wurde zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der agierenden Hochschullehrerin erörtert. Dabei wurde von Seiten des Datenschutzbeauftragten unter Berücksichtigung der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung, der vorgesehenen Grundeinstellungen der Funktionen der Plattform und den zusätzlichen Empfehlungen an die Nutzer*innen das Datenschutzniveau als ausreichend angesehen. Eine schriftliche Dokumentation der Gründe dieser Entscheidung gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen