Videomaterial Sitzung Innenausschuss 6.1.

Das während der Sondersitzung des Innenausschusses am 6.1.2014 gezeigte Videomaterial, in vollständiger, exakt dort vorgeführter Länge. Falls das Material auf Videoplattformen online verfügbar ist, genügen Hyperlinks, sofern das Material nicht in Vorbereitung auf die Sitzung verändert bzw. gekürzt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2014
  • Frist
    18. März 2014
  • 4 Follower:innen
Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Videomaterial Sitzung Innenausschuss 6.1. [#5713]
Datum
12. Februar 2014 18:03
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das während der Sondersitzung des Innenausschusses am 6.1.2014 gezeigte Videomaterial, in vollständiger, exakt dort vorgeführter Länge. Falls das Material auf Videoplattformen online verfügbar ist, genügen Hyperlinks, sofern das Material nicht in Vorbereitung auf die Sitzung verändert bzw. gekürzt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Polizei Hamburg
Nachfrage, Kostenankündigung
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage, Kostenankündigung
Datum
20. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort
Burkhard Masseida
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.02.2014 [#5713] Sehr geehrter Herr Lückfett, …
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.02.2014 [#5713]
Datum
3. März 2014 13:27
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrter Herr Lückfett, ich erhalte meinen Antrag aufrecht und bin zur Kostenübernahme bereit. ... Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Anfragenr: 5713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.02.2014
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.02.2014
Datum
12. März 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Videomaterial Sitzung Innenausschuss 6.1." [#5713]
Datum
17. März 2014 21:39
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5713 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil keine schlüssige Begründung angegeben wurde. Dass die Arbeitskopie vernichtet wurde, ist zwar löblich aus Datenschutzsicht, aber die Informationen sind natürlich auf der genannten "Urkopie", die sich nach Angaben des Sachbearbeiters in den Ermittlungsakten der Staatsschutzabteilung der Polizei befindet, weiter erhalten und können dort extrahiert werden. Es wird erklärt, als Bestandteil von laufenden Ermittlungsverfahren wäre das Material nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 HmbTG von der Informationspflicht ausgeschlossen. Besagter Paragraf beschränkt aber den Ausschluss von der Informationspflicht ausdrücklich nur auf solche Fälle, in denen durch die Bekanntgabe das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Form beeinträchtigt würde. Es ist mir zumindest nicht ersichtlich, und ich kann mir auch nur schwerlich Gründe dafür vorstellen, auf welche Art und Weise dies auf die Herausgabe von Videomaterial zutrifft, welches bereits auf einer öffentlichen Sitzung eines parlamentarischen Ausschusses vor (laut Protokoll) ca. 180 Zuschauern vorgeführt und damit in den politischen Prozess eingebracht wurde. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. März 2014 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
163,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Widerspruch gegen Ablehnung
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ablehnung
Datum
11. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihr Widerspruch vom 11.04.2014
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 11.04.2014
Datum
23. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen