Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Polizeipräsidium Mannheim zeigte Medienberichten zufolge am 14.12.2015 in den Räumlichkeiten des Polizeireviers Weinheim einer Auswahl von Medienvertretern, Politikern und Versammlungsleitern "ungeschnittene Videosequenzen" von der Demonstration gegen den NPD-Parteitag am 21. November 2015. Das gezeigte Videomaterial, in vollständiger, exakt dort vorgeführter Länge.

Da diese Videosequenzen bereits für eine begrenzte Öffentlichkeit datenschutzrechtlich bearbeitet wurden, dürfte einer Zusendung nicht mehr im Wege stehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    20. Dezember 2018
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Polizeipräsidium Ma…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde [#34780]
Datum
20. November 2018 11:18
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Polizeipräsidium Mannheim zeigte Medienberichten zufolge am 14.12.2015 in den Räumlichkeiten des Polizeireviers Weinheim einer Auswahl von Medienvertretern, Politikern und Versammlungsleitern "ungeschnittene Videosequenzen" von der Demonstration gegen den NPD-Parteitag am 21. November 2015. Das gezeigte Videomaterial, in vollständiger, exakt dort vorgeführter Länge. Da diese Videosequenzen bereits für eine begrenzte Öffentlichkeit datenschutzrechtlich bearbeitet wurden, dürfte einer Zusendung nicht mehr im Wege stehen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigte ich Ihnen den Eingang Ihres u .a. Schreibens beim PP Mannheim. Fr…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde [#34780]
Datum
20. November 2018 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigte ich Ihnen den Eingang Ihres u .a. Schreibens beim PP Mannheim. Freundliche Grüße
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Sehr geehrte Damen und Herren, in 5 Tagen läuft die gesetzliche Monatsfrist zur Beantwortung meiner Informationsf…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde [#34780]
Datum
15. Dezember 2018 00:43
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in 5 Tagen läuft die gesetzliche Monatsfrist zur Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage "Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde [#34780]" aus. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
Antrag auf Übersendung des Videomaterials über den NPD-Parteitag am 21.11.2015; hier: Antwortschreiben des PP Mann…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Antrag auf Übersendung des Videomaterials über den NPD-Parteitag am 21.11.2015; hier: Antwortschreiben des PP Mannheim
Datum
18. Dezember 2018 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des PP Mannheim zu Ihrer Anfrage vom 20. November 2018. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
(Per Fax) Widerspruch / Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 NPD Parteitag Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 NPD Parteitag Sehr geeh…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
(Per Fax) Widerspruch / Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 NPD Parteitag
Datum
19. Dezember 2018
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 NPD Parteitag Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 18.12.2018 schreiben Sie: "Die o.g. Videoaufnahmen wurden zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert." Die Vorführung des Videomaterials vor Demonstrationsorganisatoren und Pressevertretern erfolgte nicht zum Zweck der Strafverfolgung, auch nicht einer Art Öffentlichkeitsfahndung. Vielmehr diente die Vorführung der Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Mannheim. Zu diesem Zeitpunkt wurden aus den o.g. Videoaufnahmen Akten für eine Verwaltungsaufgabe. Ich gehe außerdem davon aus, dass mittlerweile alle Ermittlungsverfahren, in denen Teile dieses Videomaterials als Beweismittel verwendet wurden, abgeschlossen sind. Die Aufnahmen wurden bereits vor Abschluss der Ermittlungsverfahren der Öffentlichkeit in Form von Pressevertretern gezeigt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Mannheim
Ihr Widerspruch vom 19.12.2018 Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist am 19.12.2018 …
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 19.12.2018 Eingangsbestätigung
Datum
11. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist am 19.12.2018 beim Polizeipräsidium Mannheim eingegangen. Das Widerspruchsverfahren wird hier unter dem Aktenzeichen LIFG-01/2018 geführt. Die Bearbeitung Ihres Widerspruchs wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten unaufgefordert weiteren Bescheid, sobald die Überprüfung Entscheidung abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Mannheim
Bescheid des PP Mannheim vom 18.12.2018 - Ihr Widerspruch vom 18.12.2018 hier: Anhörung Ihr Antrag nach dem Landes…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid des PP Mannheim vom 18.12.2018 - Ihr Widerspruch vom 18.12.2018 hier: Anhörung
Datum
13. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg auf Übersendung des Videomaterials über den NPD-Parteitag am 21.11.2015, das am 14.12.2015 in den Räumlichkeiten des Polizeireviers Weinheim gezeigt worden ist Bescheid des PP Mannheim vom 18.12.2018 - Ihr Widerspruch vom 18.12.2018 hier: Anhörung Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 11.01.2019, Ihr Informationsbegehren wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das beantragte Videomaterial im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert wurde, sodann als Beweismittel zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten benannt und als Kopie Bestandteil der jeweiligen Verfahrensakte wurde. Bei der Präsentation des in Rede stehenden Videomaterials beim Polizeirevier Weinheim, zu der Medienvertreter öffentlich eingeladen wurden, erfolgte in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mannheim. Nach § 2 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg ist der Anwendungsbereich des Gesetzes für Behörden der Staatsanwaltschaft nur eröffnet, soweit sie Verwaltungstätigkeiten ausüben. Darüber hinaus sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mannheim noch nicht alle Ermittlungsverfahren des Komplexes des NPD-Parteitags 2015 justiziell abgeschlossen. Wir möchten Ihnen hiermit nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.02.2019 einräumen, schriftlich ihre Widerspruchsbegründung zu ergänzen oder Ihren Widerspruch schriftlich zurückzuziehen. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird über den Widerspruch nach derzeitiger Sach- und Aktenlage zu entscheiden sein. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine formelle Widerspruchsbescheidung seinerseits gebührenpflichtig ist, sofern ihr Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780] Sehr geehrte Damen und Herren, nach schriftlicher Rücksprache mit der Presses…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780]
Datum
26. Februar 2019 13:41
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach schriftlicher Rücksprache mit der Pressestaatsanwältin und der Stabsstelle ÖA des PPMA stelle ich fest, dass die öffentliche Vorführung des angefragten Videomaterials weder einen Vorgang nach StPO noch Polizeigesetz darstellte, sondern gemäß LPresseG erfolgte. Damit handelte es sich eindeutig um einen Verwaltungsvorgang. Wie mir die Stabsstelle ÖA des PPMA weiterhin mitteilte, erfolgte die Vorführung unter vorheriger Unkenntlichmachung aller Personen durch Verpixelung. Dementsprechend stehen meiner Anfrage auch keine erkennbaren datenschutz-rechtlichen Gründe im Wege. Da jedoch die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass im Zusammenhang mit dem angefragten Videomaterial noch Berufungsverfahren anhängig sind, schlage ich vor, meinen Antrag ruhen zu lassen, bis diese abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780] Sehr geehrte Damen und Herren, da ich davon ausgehe, dass alle Verfahren i…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780]
Datum
18. Dezember 2021 13:13
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich davon ausgehe, dass alle Verfahren in dieser Angelegenheit mittlerweile abgeschlossen sind, würde ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Videomaterial vom NPD-Parteitag, das u.a. Medienvertretern am 14.12.2015 gezeigt wurde“ vom 20.11.2018 (#34780) wie angekündigt gerne wieder aufnehmen. Dazu stellt sich zunächst die Frage, ob das betreffende Videomaterial überhaupt noch vorhanden ist oder vernichtet wurde. Sie können den Vorgang unter der folgenden URL nachvollziehen, falls Ihnen unsere E-Mail-Korrespondenz nicht mehr vorliegt: https://fragdenstaat.de/a/34780 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
WG: Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schre…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
WG: Ihr Zeichen: LIFG-01/2018 [#34780]
Datum
20. Dezember 2021 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Freundliche Grüße

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Polizeipräsidium Mannheim
Anfrage nach dem LIFG zu Videoaufzeichnungen; hier: Antwortschreiben des PP Mannheim Sehr Antragsteller/in als An…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Anfrage nach dem LIFG zu Videoaufzeichnungen; hier: Antwortschreiben des PP Mannheim
Datum
18. Januar 2022 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in als Anlage übersende ich das Antwortschreiben des PP Mannheim zu Ihrer Anfrage vom 18.12.2021. Freundliche Grüße