Videoproduktion der Polizei bzgl. Ende Gelände 2020

a) alle Dokumente, die sich mit der Erstellung von Videos und anderem Inhalt für Webisites und sozialen Netzwerke wie Twitter bzgl. der Septemberaktion von Ende Gelände im Jahr 2020 beschäftigen
b) Evtl. Verträge die externe Unternehmen betreffen die entsprechende Inhalte erstellen
c) alle Dokumente die solche Ausgaben rechtfertigen

Hintergrund: Am 8. Spetember 2020 postete der Account Polizei_NRW_AC auf Twitter ein Video das vor angeblichen Gefahren bei Betreten eines Tagebaus warnt: https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1303272956425109504?s=20
Die scheint Teil einer Größer angelegten Medienkampangne zu sein: https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2020

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    10. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoproduktion der Polizei bzgl. Ende Gelände 2020 [#196811]
Datum
8. September 2020 15:21
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) alle Dokumente, die sich mit der Erstellung von Videos und anderem Inhalt für Webisites und sozialen Netzwerke wie Twitter bzgl. der Septemberaktion von Ende Gelände im Jahr 2020 beschäftigen b) Evtl. Verträge die externe Unternehmen betreffen die entsprechende Inhalte erstellen c) alle Dokumente die solche Ausgaben rechtfertigen Hintergrund: Am 8. Spetember 2020 postete der Account Polizei_NRW_AC auf Twitter ein Video das vor angeblichen Gefahren bei Betreten eines Tagebaus warnt: https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1303272956425109504?s=20 Die scheint Teil einer Größer angelegten Medienkampangne zu sein: https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2020 - Az. 432-30.01 Antragst…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
1. Oktober 2020 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 8. September 2020 begehrten Sie Informationen zu der Videoproduktion der Polizei bzgl. Ende Gelände 2020. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen beantragten Informationen nicht vor. Die Öffentlichkeitsarbeit für diesen Einsatz wurde durch das Polizeipräsidium Aachen federführend wahrgenommen. Insofern rege ich eine Kontaktaufnahme zum Polizeipräsidium Aachen an. Freundliche Grüße