Videoproduktionen Ende Gelände 2020

a) alle Dokumente, die sich mit der Erstellung von Videos und anderem Inhalt für Webisites und sozialen Netzwerke wie Twitter bzgl. der Septemberaktion von Ende Gelände im Jahr 2020 beschäftigen
b) Evtl. Verträge die externe Unternehmen betreffen die entsprechende Inhalte erstellen
c) alle Dokumente die solche Ausgaben rechtfertigen

Hintergrund: Am 8. Spetember 2020 postete der Account Polizei_NRW_AC auf Twitter ein Video das vor angeblichen Gefahren bei Betreten eines Tagebaus warnt: https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1303272956425109504?s=20
Die scheint Teil einer Größer angelegten Medienkampangne zu sein: https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoproduktionen Ende Gelände 2020 [#199011]
Datum
1. Oktober 2020 10:58
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) alle Dokumente, die sich mit der Erstellung von Videos und anderem Inhalt für Webisites und sozialen Netzwerke wie Twitter bzgl. der Septemberaktion von Ende Gelände im Jahr 2020 beschäftigen b) Evtl. Verträge die externe Unternehmen betreffen die entsprechende Inhalte erstellen c) alle Dokumente die solche Ausgaben rechtfertigen Hintergrund: Am 8. Spetember 2020 postete der Account Polizei_NRW_AC auf Twitter ein Video das vor angeblichen Gefahren bei Betreten eines Tagebaus warnt: https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1303272956425109504?s=20 Die scheint Teil einer Größer angelegten Medienkampangne zu sein: https://aachen.polizei.nrw/artikel/ende-gelaende-2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoproduktionen Ende Gelände 2020“ vom 01.10.2…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoproduktionen Ende Gelände 2020 [#199011]
Datum
3. November 2020 12:51
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoproduktionen Ende Gelände 2020“ vom 01.10.2020 (#199011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199011/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
WG: Videoproduktionen Ende Gelände 2020 [#199011]
Datum
3. November 2020 19:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 24/2020 Aachen, 03.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW sowie die dazugehörigen Anlagen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,