Videos Demonstration "Marsch der Entschlossenen" 21. Juni 2015

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliches Videomaterial, das die Berliner Polizei auf dem Feld vor dem Berliner Reichstag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in Zusammenhang mit der Demonstration "Marsch der Entschlossenen" angefertigt hat

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Videos der Demo sind Beweismittel in Prozesses und fallen daher nicht unter das IFG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Videos Demonstration "Marsch der Entschlossenen" 21. Juni 2015 [#12351]
Datum
3. Januar 2016 20:08
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliches Videomaterial, das die Berliner Polizei auf dem Feld vor dem Berliner Reichstag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in Zusammenhang mit der Demonstration "Marsch der Entschlossenen" angefertigt hat Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Videos Demonstration "Marsch der Entschlossenen" 21. Juni 2015 [#12351]
Datum
15. Januar 2016 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o.g. E-Mail beantragen Sie nach dem Berliner In…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner IFG
Datum
18. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o.g. E-Mail beantragen Sie nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übersendung sämtlichen Videomaterials, dass die Polizei Berlin auf dem Feld vor dem Berliner Reichstag in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr in Zusammenhang mit der Demonstration "Marsch der Entschlossenen" am 21 . Juni 2015 angefertigt hat. Auf Grund Ihres Antrages ergeht der nachfolgende Bescheid: Der Antrag wird abgelehnt. Begründung: Das IFG ist auf die angeforderten Informationen nicht anwendbar. Gemäߧ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt dieses Gesetz für die Behörden der Staatsanwaltschaft nur soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Die o.g. Videoaufnahmen wurden gemäß § 1 OOh Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung (StPO) und § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gefertigt und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Die Aufnahmen sind in Straf- und Bußgeldverfahren als Beweismittel benannt und als Kopie Bestandteil der jeweiligen Verfahrensakte geworden. Über die Einsicht in diese Verfahrensakten entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft nach den Regelungen der StPO, welche denen des IFG vorgehen. Ich bitte Sie Ihren Auskunftsantrag dort zu stellen. Rechtsbehelfsbelehrung [...] Mit freundlichen Grüßen