Videoüberwachter Bereich in der Mannheimer Innenstadt

Eine Übersicht der videoüberwachten Bereiche in der Mannheimer Innenstadt / Quadrate. Gerne können Sie mir die Bereiche auf einer Karte markieren (wie in der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-adressen-der-von-uberwachungskameras-am-alten-messplatz-erfassten-liegenschaften/ geschehen).

Bitte erfassen Sie auch die im Laufe des Jahres geplanten Maßnahmen, welche z.B. hier beschrieben sind: https://www.mannheim.de/de/presse/videoueberwachung-erste-kameras-in-breiter-strasse-und-am-marktplatz-gehen-in-betrieb

Ergebnis der Anfrage

Aktuell werden der Alte Messplatz, der Bahnhofsvorplatz sowie die Breite Straße, beginnend vom Paradeplatz bis zum Marktplatz, videoüberwacht. Eine Übersicht der Bereiche ist als Anlage beigefügt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachter Bereich in der Mannheimer Innenstadt [#139128]
Datum
9. Mai 2019 18:42
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der videoüberwachten Bereiche in der Mannheimer Innenstadt / Quadrate. Gerne können Sie mir die Bereiche auf einer Karte markieren (wie in der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-adressen-der-von-uberwachungskameras-am-alten-messplatz-erfassten-liegenschaften/ geschehen). Bitte erfassen Sie auch die im Laufe des Jahres geplanten Maßnahmen, welche z.B. hier beschrieben sind: https://www.mannheim.de/de/presse/videoueberwachung-erste-kameras-in-breiter-strasse-und-am-marktplatz-gehen-in-betrieb
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage beim Polizeipräsidium Mannheim. Mit…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
AW: Videoüberwachter Bereich in der Mannheimer Innenstadt [#139128]
Datum
10. Mai 2019 06:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage beim Polizeipräsidium Mannheim. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Mannheim
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: „Videoüberwachter Bereich in der Mannhei…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: „Videoüberwachter Bereich in der Mannheimer Innenstadt“
Datum
31. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrtXX XXXXXXX, mit Ihrem Antrag vom 09.05.2019 ersuchen Sie um Übersendung einer Übersicht der videoüberwachten Bereiche in der Mannheimer Innenstadt / Quadrate und um Zugang zu Informationen zu den im Laufe des Jahres geplanten Maßnahmen. Bei Ihrem Antrag berufen Sie sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden- Württemberg (LIFG BW) und verweisen auf § 1 Abs. 2 des LIFG BW als Anspruchsnorm für einen Zugang zu amtlichen Informationen. Hierzu erteile ich Ihnen die nachfolgende Auskunft: 1. Videoüberwachung in der Mannheimer Innenstadt Die Videoüberwachung in der Mannheimer Innenstadt stellt eine offene, polizeiliche Maßnahme nach § 21 Abs. 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PoIG BW) dar. Vor Ort wurden Hinweisschilder installiert, welche auf die Videoüberwachung hinweisen und die Möglichkeit bieten, weitere Informationen zu erhalten. Neben Angaben zur verantwortlichen Stelle oder Kontaktmöglichkeit zu Datenschutzbeauftragten, können über einen QR-Code („Quick weitere Informationen abgerufen werden. Aktuell werden der Alte Messplatz, der Bahnhofsvorplatz sowie die Breite Straße, beginnend vom Paradeplatz bis zum Marktplatz, videoüberwacht. Eine Übersicht der Bereiche ist als Anlage beigefügt. Diese Übersicht kann alternativ über den zuvor genannten QR-Code abgerufen werden. 2. Geplante Maßnahmen im Laufe des Jahres 2019 Die Videoüberwachung ist noch nicht an allen kriminalitätsbelasteten Bereichen installiert. Die laufenden Arbeiten im nördlichen Bereich der Breiten Straße - vom Marktplatz bis zum Neckartor - werden voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2019 abgeschlossen. Mit Blick auf den sogenannten „Plankenkopf“ (07/P7) werden die weitere Entwicklung der Kriminalität und damit der Einsatz einer Videoüberwachung noch im Laufe des Jahres 2019 untersucht. Neben dem Ausbau von Kamerastandorten an Kriminalitätsbrennpunkten, wird die sog. automatische Bildauswertung bzw. „intelligente“ Videoüberwachung nach § 21 Abs. 4 PoIG weiterentwickelt. Ziel der Entwicklung ist die möglichst frühe Erkennung delinquenter Sachverhalte mithilfe der automatischen Bildauswertung. In den Live-Kamerabildern sollen Verhaltensweisen, welche auf Straftaten hindeuten, unverzüglich durch Software erkannt und einem polizeilichen Beobachter übermittelt werden. Diese Verhaltensweisen können mit den typischen Bewegungsabläufen der Straßenkriminalität umschrieben werden, wie Schlagen oder Treten. Mit dem Hinweis zu einer automatischen Erkennung, kann der Sachverhalt durch Beobachter bewertet sowie die ggf. erforderliche Intervention und Speicherung der Aufzeichnung veranlasst werden. Am 03.12.2018 hat der erstmalige Einsatz eines Experimentalsystems des Fraunhofer IOSB Karlsruhe beim Polizeipräsidium Mannheim begonnen. Dabei kam keine vollumfänglich funktionsfähige Software zum Einsatz, vielmehr hat die Weiterentwicklung nach Maßgabe des § 21 Abs. 4 PolG BW begonnen. Im Dezember 2018 wurde die automatische Bildauswertung in den Bereichen Bahnhofsvorplatz und Paradeplatz ausgeführt. Am 30.04.2019 wurde der Bereich der südlichen Breiten Straße - zwischen Paradeplatz und Markplatz - ergänzt. In dieser ersten Entwicklungsphase werden die technisch notwendigen Vorbereitungen für die Erkennung erster Bewegungsabläufe umgesetzt. Die technischen Schwerpunkte liegen hierbei auf der Harmonisierung unterschiedlicher Hard- und Softwarekomponenten des Videosystems sowie Detektion von Personen bzw. Bewegungen. Einen weiter positiven Entwicklungsverlauf angenommen, wird mit der Erkennung von ersten relevanten, grob-motorischen Bewegungsmustern im öffentlichen Raum voraussichtlich zur Mitte des Jahres 2019 gerechnet. Über den aktuellen Stand des Projekts beim Polizeipräsidium Mannheim werden wir berichten. Der von Ihnen erbetene Informationszugang ergeht gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG BW gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Polizeipräsidium Mannheim erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Polizeipräsidium Mannheim, Behördliche Datenschutzbeauftragte, L 6, 1, << Adresse entfernt >> einzulegen. Schließlich weise ich darauf hin, dass Sie sich nach § 12 Abs. 2 LIFG BW auch an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information wenden können. gez. XXXXXXX XXXXXXX Leiter Führungs- und Einsatzstab

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AW: Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: „Videoüberwachter Bereich in der Man…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: „Videoüberwachter Bereich in der Mannheimer Innenstadt“ [#139128]
Datum
2. Juni 2019 06:05
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle und ausführliche Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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