Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Videoüberwachung am Gebäude des Verwaltungsgericht Köln

Eine Überwachung öffentlicher Einrichtungen mit einer Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte von Menschen.
Es wird Auskunft begehrt über die eingesetzten Videokameras am Verwaltungsgericht Köln hinsichtlich der Anzahl und der beobachteten Bereiche. Wie lange ist die Aufbewahrungszeit und inwiefern wurde bereits eine Auswertung der Aufnahmen notwendig?

Eine Anfrage gem. § 5 IFG NRW in elektronischer Form ist zulässig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung am Gebäude des Verwaltungsgericht Köln [#181841]
Datum
4. März 2020 02:58
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Überwachung öffentlicher Einrichtungen mit einer Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte von Menschen. Es wird Auskunft begehrt über die eingesetzten Videokameras am Verwaltungsgericht Köln hinsichtlich der Anzahl und der beobachteten Bereiche. Wie lange ist die Aufbewahrungszeit und inwiefern wurde bereits eine Auswertung der Aufnahmen notwendig? Eine Anfrage gem. § 5 IFG NRW in elektronischer Form ist zulässig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181841 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Videoüberwachung am Gebäude des Verwaltungsgericht Köln [#181841]
Datum
4. März 2020 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Köln
#181841 Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie bitten um Auskunft zur Videoüberwachung am Gebäude des Verwa…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
#181841
Datum
6. April 2020 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie bitten um Auskunft zur Videoüberwachung am Gebäude des Verwaltungsgerichts Köln. Hierzu wird Bezug genommen auf Seite 73 und 74 der Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 7 der Fraktion der Piraten, Drucksache 16/4627, die Sie unter folgendem Link aufrufen können: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4627.pdf Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.