Videoüberwachung auf Autobahnrastplätzen
Inzwischen ist eine große Anzahl von Autobahnraststätten mit Videoüberwachungsanlagen an Zu- und Ausfahrten ausgestattet. Diese sind unmittelbar am Ende des Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifens zur jeweiligen Autobahn an entsprechenden Masten über der Fahrbahn montiert.
Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) An welchen Rastplätzen in Rheinland-Pfalz sind Videoüberwachungsanlagen wie oben beschrieben installiert?
2.) Wer betreibt diese Anlagen zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage?
3.) Werden die Aufnahmen gespeichert und wenn ja, wie lange?
4.) Erfolgt eine automatisierte Auswertung der erfassten Kennzeichnen?
Haben Sie schon vorab meinen herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Juni 2019
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16. Juli 2019
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