Videoüberwachung des Europaplatz, Entwicklung, Präsentation und Planungsunterlagen

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihre vorherige Auskunft zu dem Vorhaben „Videoüberwachung des Europaplatz“.

Aus Vorlage Nr. 2020/1068 des Gemeinderats geht hervor, dass das Ordnungs- und Bürgeramt mit der EnBW als Kooperationspartner eine neue Überwachungstechnik entwickelte, die durch den Landesdatenschutzbeauftragten und das Innenministerium als daten-
schutzkonforme Lösung für den Europaplatz anerkannt wurde.

Bitte senden Sie mir folgendes zu:
- den Vertrag mit dem Kooperationspartner zur Entwicklung der neuen Überwachungstechnik,
- das Vorhaben betreffende Mitteilungen an den Landesdatenschutzbeauftragten und das Innenministerium sowie deren Antworten und Prüfergebnisse,
- die Präsentation der EnBW des Projektes „Anonymisierte Videoüberwachung am Europaplatz“ und
- bereits vorliegende Planungsunterlagen zu dem Vorhaben.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    23. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in sehr geehrte Frau Donisi, vielen Dank für Ihre vorherige Au…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung des Europaplatz, Entwicklung, Präsentation und Planungsunterlagen [#213212]
Datum
19. Februar 2021 19:11
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in sehr geehrte Frau Donisi, vielen Dank für Ihre vorherige Auskunft zu dem Vorhaben „Videoüberwachung des Europaplatz“. Aus Vorlage Nr. 2020/1068 des Gemeinderats geht hervor, dass das Ordnungs- und Bürgeramt mit der EnBW als Kooperationspartner eine neue Überwachungstechnik entwickelte, die durch den Landesdatenschutzbeauftragten und das Innenministerium als daten- schutzkonforme Lösung für den Europaplatz anerkannt wurde. Bitte senden Sie mir folgendes zu: - den Vertrag mit dem Kooperationspartner zur Entwicklung der neuen Überwachungstechnik, - das Vorhaben betreffende Mitteilungen an den Landesdatenschutzbeauftragten und das Innenministerium sowie deren Antworten und Prüfergebnisse, - die Präsentation der EnBW des Projektes „Anonymisierte Videoüberwachung am Europaplatz“ und - bereits vorliegende Planungsunterlagen zu dem Vorhaben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213212/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Videoüberwachung des Europaplatz_Ihre Anfrage Vertrauliche Nachricht als verschlüsseltes PDF-Dokument Sie erhalte…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Videoüberwachung des Europaplatz_Ihre Anfrage
Datum
4. März 2021 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
843,2 KB
karlsruhe_logo.png
3,7 KB


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Stadt Karlsruhe
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Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
PDF-Bereitstellung für Empfänger [geschwärzt]
Datum
4. März 2021 17:07
Status
Ihnen wurde in einer separaten Email bereits ein PDF zugestellt. In dieser Email übermitteln wir Ihnen Ihr Kennwort für das PDF. PDF-Passwort : [geschwärzt]