Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf Ihrer Internetseite haben Sie folgendes Dokument veröffentlicht:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Newsarchiv/Inhalt/Video__berwachung_durch___ffentliche_Stellen_des_Landes_Nordrhein-Westfalen/Video__berwachung_durch___ffentliche_Stellen_des_Landes_NRW_Juli_2016.pdf

Da in 2018 eine Neufassung des DSG NRW erschienen ist, stimmen die Verweise unter Abschnitt e) "Hinweise für die verantwortlichen Stellen und behördlichen Datenschutzbeauftragten" im oben genannten Dokument nicht mehr.
Könnten Sie mir bitte aktuelle Unterlagen zu den " Hinweise für die verantwortlichen Stellen und behördlichen Datenschutzbeauftragten" bezogen auf die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zusenden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen [#202962]
Datum
5. November 2020 15:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Internetseite haben Sie folgendes Dokument veröffentlicht: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Newsarchiv/Inhalt/Video__berwachung_durch___ffentliche_Stellen_des_Landes_Nordrhein-Westfalen/Video__berwachung_durch___ffentliche_Stellen_des_Landes_NRW_Juli_2016.pdf Da in 2018 eine Neufassung des DSG NRW erschienen ist, stimmen die Verweise unter Abschnitt e) "Hinweise für die verantwortlichen Stellen und behördlichen Datenschutzbeauftragten" im oben genannten Dokument nicht mehr. Könnten Sie mir bitte aktuelle Unterlagen zu den " Hinweise für die verantwortlichen Stellen und behördlichen Datenschutzbeauftragten" bezogen auf die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202962/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des L…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen [#202962]
Datum
8. Dezember 2020 12:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 05.11.2020 (#202962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202962/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.