Videoüberwachung Ebertplatz, Neumarkt, Breslauer Platz, Wiener Platz

im Frühjahr 2018 hat Ihre Behörde bekannt gegeben, neben dem Domumfeld und den Ringen zukünftig auch den Ebertplatz, den Neumarkt, den Breslauer Platz sowie den Wiener Platz mittels Einsatz von Videoüberwachungsanlagen beobachten zu wollen. Gem. §15a Abs. 4 PolG NRW sind diese Maßnahmen zu dokumentieren.

Bitte senden Sie mir die die Einrichtung der Überwachungsanlagen an den o.g. Standorten begründenden Dokumentationsunterlagen.

Haben Sie schon vorab meinen herzlichen Dank für Ihre Mühe.

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  • Datum
    9. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Videoüberwachung Ebertplatz, Neumarkt, Breslauer Platz, Wiener Platz [#166205]
Datum
9. September 2019 21:09
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Frühjahr 2018 hat Ihre Behörde bekannt gegeben, neben dem Domumfeld und den Ringen zukünftig auch den Ebertplatz, den Neumarkt, den Breslauer Platz sowie den Wiener Platz mittels Einsatz von Videoüberwachungsanlagen beobachten zu wollen. Gem. §15a Abs. 4 PolG NRW sind diese Maßnahmen zu dokumentieren. Bitte senden Sie mir die die Einrichtung der Überwachungsanlagen an den o.g. Standorten begründenden Dokumentationsunterlagen. Haben Sie schon vorab meinen herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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