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Videoüberwachung Ecke Gebäude B 4,5 in Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Gebäude B 4,5 in Mannheim befindet sich eine Videoüberwachung von öffentlich-zugänglichen Bereichen. Dabei findet man keinen Hinweis durch ein Schild auf die Videoüberwachung und den Verantwortlichen.

Im Schreiben an mich vom 28.1.2020 so (Az. D 1621/307) hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitgeteilt, dass zu diesem Sachverhalt von der Stadt Mannheim eine Stellungnahme abgegeben wurde, aus der sich wohl ergibt, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich einer Videoüberwachung bestehen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Die Stellungnahme der Stadt Mannheim, die gegenüber dem Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum oben geschilderten Sachverhalt abgegeben wurde.

2) Der Name und die Kontaktdaten des für die Videoüberwachung am Gebäude B 4,5 Verantwortlichen. Diese müssen gemäß § 4 Abs. 2 BDSG bekannt gegeben werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    9. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr [geschwärzt], Am Gebäude B 4,5 in Mannheim befindet sich eine Videoüberwachung von öf…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung Ecke Gebäude B 4,5 in Mannheim [#179697]
Datum
8. Februar 2020 13:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr [geschwärzt], Am Gebäude B 4,5 in Mannheim befindet sich eine Videoüberwachung von öffentlich-zugänglichen Bereichen. Dabei findet man keinen Hinweis durch ein Schild auf die Videoüberwachung und den Verantwortlichen. Im Schreiben an mich vom [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitgeteilt, dass zu diesem Sachverhalt von der Stadt Mannheim eine Stellungnahme abgegeben wurde, aus der sich wohl ergibt, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich einer Videoüberwachung bestehen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Stellungnahme der Stadt Mannheim, die gegenüber dem Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum oben geschilderten Sachverhalt abgegeben wurde. 2) Der Name und die Kontaktdaten des für die Videoüberwachung am Gebäude B 4,5 Verantwortlichen. Diese müssen gemäß § 4 Abs. 2 BDSG bekannt gegeben werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Videoüberwachung Ecke Gebäude B 4,5 in Mannheim [#179697]
Datum
8. Februar 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] We hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Post office [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Schreiben vom 28.1.2020
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben vom 28.1.2020
Datum
8. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
[geschwärzt] Stuttgart, den 13. Feb. 2020 Sehr [geschwärzt], anbei übersenden wir den auf Ihre Online-Beschwerde…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Videoüberwachung Ecke Gebäude B 4,5 in Mannheim [#179697]
Datum
13. Februar 2020 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGVideoberwachung.txt
3,0 KB
[geschwärzt] Stuttgart, den 13. Feb. 2020 Sehr [geschwärzt], anbei übersenden wir den auf Ihre Online-Beschwerde vom [geschwärzt] erfolgten elektronischen Schriftverkehr mit der Stadt Mannheim. Nach den Feststellungen der Stadt Mannheim handelt es sich bei den von Ihnen gemeldeten Videokameras um bloße Attrappen. Solche Attrappen sind nicht geeignet, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Findet keine Datenverarbeitung statt, gibt es für uns als Datenschutzaufsichtsbehörde nichts zu veranlassen. Bei Attrappen besteht auch keine Verpflichtung, einen Verantwortlichen mitzuteilen, da es einen solchen bei Fehlen einer Datenverarbeitung denknotwendig nicht gibt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt],[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Schriftverkehr mit der Stadt Mannheim
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Schriftverkehr mit der Stadt Mannheim
Datum
13. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
866,0 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.