Videoüberwachung im Außenbereich von Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Pestalozzischule in Pfedelbach kommt es immer wieder zu Vadalismus im Außenbereich. Ich setze mich als Gemeinderat dafür ein, dass der Außenbereich des Schulgeländes in den Nachtstunden per Video überwacht wird. Unter welchen Vorgaben und Vorschriften ist so eine Videoüberwachung zulässig und möglich?
Ergebnis der Anfrage
Ganz allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume in § 18 des Landesdatenschutzgesetzes geregelt ist. Hierzu existiert eine Handreichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die im Internet unter https://www.baden-wuerttemberg.datensch… zugänglich ist.
Anfrage erfolgreich
-
Datum28. April 2021
-
1. Juni 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!