Videoüberwachung im Hauptbahnhof Bremen

- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im Hauptbahnhof Bremen mit ihrem enstprechenden Standort

Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert ?

2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet und wenn ja wie viele?

3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken.

4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt?

5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Hauptbahnhofes, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder? Wenn ja, erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen des DSGVO?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Aufzählung a…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung im Hauptbahnhof Bremen [#60779]
Datum
16. März 2019 20:15
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aufzählung aller installierten Überwachungskameras im Hauptbahnhof Bremen mit ihrem enstprechenden Standort Darüber hinaus, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert ? 2. Sind einige Überwachungskameras bereits mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet und wenn ja wie viele? 3. Gibt es Statistiken, ob durch den Einsatz von Überwachungskameras Straftaten vereitelt bzw. aufgeklärt werden konnten? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung dieser Statistiken. 4. Wie viele Anzeigen wurden, aufgrund der Überwachungsaufnahmen, in den Jahren 2017 und 2018 angefertigt? 5. Wird auf den Einsatz von Videoüberwachung, vor Betreten des Hauptbahnhofes, hingeweisen, beispielsweise durch Hinweisschilder? Wenn ja, erfüllen diese Hinweise die Voraussetzungen des DSGVO?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Anfrage per E-Mail vom 16. März 2019; SB 31 - 10 00 11 - 99/19 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang überse…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail vom 16. März 2019; SB 31 - 10 00 11 - 99/19
Datum
18. März 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Eingangsbestätigung zur oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Anfrage vom 16. März 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihr…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. März 2019
Datum
15. April 2019 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16. März 2019. Mit freundlichen Grüßen