Videoüberwachung im Klostergarten

a) Ab wann gehen die neuen Überwachungskameras am Klostergarten in Betrieb?

b) Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?

c) Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für ihre Sicherung verantwortlich?

Laut PNP sollen in dem Anbau am Toilettenhäusechen "von 8 bis 22 Uhr Aufsichtspersonal bzw. auch Streetworker, Sicherheitswacht-Mitglieder und sogenannte "Stadtkümmerer" als Ansprechpartner dienen".

d) Wer hat Zugriff auf die Aufzeichnungen und/oder Live-Übertragungen?

e) Wer sind die sogenannten "Stadtkümmerer"?

f) Was passiert nachts zwischen 22 und 8 Uhr, wenn etwas sicherheitsrelevantes passiert, der Anbau jedoch nicht besetzt ist?

Gerne können Sie auch erst einmal Teile der Fragen beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung im Klostergarten [#34904]
Datum
26. November 2018 11:35
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Ab wann gehen die neuen Überwachungskameras am Klostergarten in Betrieb? b) Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert? c) Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für ihre Sicherung verantwortlich? Laut PNP sollen in dem Anbau am Toilettenhäusechen "von 8 bis 22 Uhr Aufsichtspersonal bzw. auch Streetworker, Sicherheitswacht-Mitglieder und sogenannte "Stadtkümmerer" als Ansprechpartner dienen". d) Wer hat Zugriff auf die Aufzeichnungen und/oder Live-Übertragungen? e) Wer sind die sogenannten "Stadtkümmerer"? f) Was passiert nachts zwischen 22 und 8 Uhr, wenn etwas sicherheitsrelevantes passiert, der Anbau jedoch nicht besetzt ist? Gerne können Sie auch erst einmal Teile der Fragen beantworten.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Passau
Videoüberwachung am Klostergarten; Ihre e-Mail vom 26. Nov. 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in der Stadt ist es ein…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
Videoüberwachung am Klostergarten; Ihre e-Mail vom 26. Nov. 2018
Datum
21. Dezember 2018 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Stadt ist es ein Anliegen, in dem sensiblen Bereich der Videoüberwachung weit über das gesetzlich geforderte Maß hinaus transparent vorzugehen. Sämtliche Fragen Ihrerseits und vieles weitere mehr wird daher in aller Ausführlichkeit beantwortet im Internetauftritt der Stadt, und zwar unter http://www.passau.de/Rathaus-Politik/VideoueberwachungKlostergarten.aspx. Mit freundlichen Grüßen