Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Bochum

Anfrage an: Stadt Bochum

1. Wie viele Kameras überwachen in der Stadt Bochum den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Wo befinden sich die Kameras und wer betreibt diese?

3. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Bochum [#214004]
Datum
1. März 2021 15:51
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Kameras überwachen in der Stadt Bochum den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Wo befinden sich die Kameras und wer betreibt diese? 3. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214004/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Sie erhalten in Kürze eine Antwort. Freundliche Grüße
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Bochum [#214004] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
2. März 2021 07:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Sie erhalten in Kürze eine Antwort. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Ich nehme als Datenschutzbeauftrag…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Bochum [#214004] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
29. März 2021 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Ich nehme als Datenschutzbeauftragte der Stadt Bochum wie folgt Stellung: 1. Wie viele Kameras überwachen in der Stadt Bochum den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. Die Stadt Bochum führt keine Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums durch und hat auch keine Videoüberwachung beauftragt. An 5 Schulstandorten erfolgt eine zulässige Videoüberwachung des zugänglichen Schulgeländes außerhalb des Schulbetriebes durch die Stadt Bochum als Schulträger zur Wahrnehmung des Hausrechts bzw. zum Schutz des Eigentums. 2. Wo befinden sich die Kameras und wer betreibt diese? Siehe oben 3. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten? Es ist von Seiten der Stadt m. W. keine Videoüberwachung geplant. Zu Videoüberwachung/Videokameras anderer Behörden (Polizei), Gesellschaften (Verkehrsbetriebe) oder privaten Unternehmen liegen mir keine Informationen vor. Falls Sie in öffentlich zugänglichen Bereichen Kameras sichten, deren Betrieb Ihnen bedenklich erscheint, können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße