Videoüberwachung in Bussen der Autokraft GmbH
Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Busse der Autokraft GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Autokraft GmbH erhebt somit und verabeitet automatisiert besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste.
1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Autokraft GmbH.
Bitte übersenden Sie:
2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung.
2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung
3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten.
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
4) Weist die Autokraft GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Autokraft GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen?
5) Benennt die Autokraft GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie ein Antrag nach der DSGVO, soweit meine persönlichen Daten betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum5. März 2021
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7. April 2021
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