Videoüberwachung in Bussen der Autokraft GmbH

Anfrage an: Autokraft GmbH

Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Busse der Autokraft GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Autokraft GmbH erhebt somit und verabeitet automatisiert besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste.

1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Autokraft GmbH.

Bitte übersenden Sie:

2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung.

2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung

3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

4) Weist die Autokraft GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Autokraft GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen?

5) Benennt die Autokraft GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie ein Antrag nach der DSGVO, soweit meine persönlichen Daten betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO Sehr Antragsteller/in Die Busse der Autokraft GmbH werden großflächig mittels D…
An Autokraft GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Bussen der Autokraft GmbH [#214337]
Datum
5. März 2021 09:44
An
Autokraft GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO Sehr Antragsteller/in Die Busse der Autokraft GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Autokraft GmbH erhebt somit und verabeitet automatisiert besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste. 1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Autokraft GmbH. Bitte übersenden Sie: 2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung. 2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung 3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 4) Weist die Autokraft GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Autokraft GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen? 5) Benennt die Autokraft GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie ein Antrag nach der DSGVO, soweit meine persönlichen Daten betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214337/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Autokraft GmbH
Ihre Nachricht vom 05.03.2021 Ihre Nachricht vom: 05.03.2021 Vorgangsnummer: 21001638 Sehr Antragsteller/in w…
Von
Autokraft GmbH
Betreff
Ihre Nachricht vom 05.03.2021
Datum
19. März 2021 06:00
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 05.03.2021 Vorgangsnummer: 21001638 Sehr Antragsteller/in wir haben Sie nicht vergessen! Wir möchten für die verlängerte Bearbeitungszeit um Nachsicht bitten und bemühen uns Ihnen zeitnah eine zufriedenstellende Rückmeldung zu Ihrem Anliegen zu geben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis sowie weiterhin etwas Geduld. Ihrerseits bedarf es zwischenzeitlich keiner weiteren Bemühungen. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Autokraft GmbH
Ihre Nachricht vom 05.03.2021: Videoberwachung in Bussen der Autokraft GmbH [#214337] Ihre Nachricht vom: 05.03.20…
Von
Autokraft GmbH
Betreff
Ihre Nachricht vom 05.03.2021: Videoberwachung in Bussen der Autokraft GmbH [#214337]
Datum
1. April 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 05.03.2021 Vorgangsnummer: 21001638 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 05.03.2021, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: „Die Busse der Autokraft GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Autokraft GmbH erhebt somit und verarbeitet automatisiert besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste. 1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Autokraft GmbH. Bitte übersenden Sie: 2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung. 2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung 3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 4) Weist die Autokraft GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Autokraft GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen? 5) Benennt die Autokraft GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?“ Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Autokraft GmbH weder nach dem IZG-SH noch nach dem VIG auskunftspflichtige Stelle ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IZG-SH bzw. VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörde. Soweit Sie Betroffenenrechte nach der DSGVO geltend machen, erhalten Sie ein gesondertes Schreiben auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sc…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Autokraft GmbH“ [#214337]
Datum
1. April 2021 13:20
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214337/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nicht beantwortet wurde. Meiner Ansicht nach nimmt Autokraft einen öffentlichen Auftrag war und müsste somit auskunftspflichtig sein, ich bitte diesbezüglich jedoch noch um Klärung Ihrerseits. Liegen die angefragten Informationen oder ein Teil davon möglicherweise in Ihrer Behörde vor? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214337.pdf Anfragenr: 214337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214337/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatisierte Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über di…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatisierte Empfangsbestätigung
Datum
6. April 2021 09:15
Status
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in inzwischen haben wir eine Rückmeldung der Autokraft erhalten. Danach liegt hier keine Bele…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Autokraft GmbH“ [#214337]
Datum
7. Juni 2021 16:43
Status
Sehr Antragsteller/in inzwischen haben wir eine Rückmeldung der Autokraft erhalten. Danach liegt hier keine Beleihung des Unternehmens vor, so dass das IZG-SH nicht anwendbar ist. Dies erscheint mir (ähnlich einem schon älteren Fall in Eckernförde) nachvollziehbar. Ich kann Ihnen somit hier leider nicht weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen