Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen

Die Busse der SE Reisen werden großflächig videoüberwacht.
Die Autobusse anderer Liniennetze, z.B. Autokraft, welche das Liniennetz der SE Reisen ebenfalls befahren, werden ebenfalls großflächig videoüberwacht.

Die Videoüberwachung ist somit ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht entgehen können.

1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für diese Anfrage.

Bitte übersenden Sie ebenso:

2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1) nach § 4d Absatz 5 BDSG, vor dem Einsatz der flächendeckenden Videoüberwachung.

2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung nach § 6b Absatz 1 Nr. 3 BDSG.

3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten nach § 4g Absatz 2 und 2a BDSG mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten.

4) Weist SE Reisen nach § 6b Absatz 2 BDSG auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet SE Reisen den Betroffenen eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen?

5) Benennt SE Reisen nach § 6b Absatz 2 BDSG die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    29. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Busse der…
An Stadtverkehr Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen [#169521]
Datum
30. Oktober 2019 11:42
An
Stadtverkehr Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Busse der SE Reisen werden großflächig videoüberwacht. Die Autobusse anderer Liniennetze, z.B. Autokraft, welche das Liniennetz der SE Reisen ebenfalls befahren, werden ebenfalls großflächig videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist somit ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht entgehen können. 1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für diese Anfrage. Bitte übersenden Sie ebenso: 2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1) nach § 4d Absatz 5 BDSG, vor dem Einsatz der flächendeckenden Videoüberwachung. 2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung nach § 6b Absatz 1 Nr. 3 BDSG. 3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten nach § 4g Absatz 2 und 2a BDSG mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten. 4) Weist SE Reisen nach § 6b Absatz 2 BDSG auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet SE Reisen den Betroffenen eine Möglichkeit der Videoüberwachung auszuweichen? 5) Benennt SE Reisen nach § 6b Absatz 2 BDSG die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ vom 30…
An Stadtverkehr Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen [#169521]
Datum
4. Dezember 2019 17:14
An
Stadtverkehr Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ vom 30.10.2019 (#169521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
25. Februar 2020 06:34
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169521 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kameraüberwachung mit "Dome"-Kameras in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen ist und ich als Nuter des ÖPNV Betroffener der Kameraüberwachung bin. Ich habe bisher keine Antwort und nicht mal eine Eingangsbestätigung in der Anfrage erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 169521.pdf Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
25. Februar 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe inzwischen mit der Firma SE-Reisen Kontakt aufgenommen und denen die Kommu…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
28. Februar 2020 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe inzwischen mit der Firma SE-Reisen Kontakt aufgenommen und denen die Kommunikation erneut zukommen lassen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Firma SE-Reisen zu den informationspflichtigen Stellen gehört, da es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt. Informationspflichtig sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 IZG-SH zwar auch juristische Personen des Privatrechts, soweit ihnen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts in den Bereichen [...] öffentlicher Nahverkehr [...] übertragen wurden. Diese Übertragung wiederum richtet sich nach § 24 Landesverwaltungsgesetz. Ob hier eine derartige "Beleihung" erfolgt ist, konnte mir weder die angefragte Firma, noch die Stadt Eckernförde und der Kreis Rendsburg-Eckernförde abschließend mitteilen. Es wird geprüft. Sobald ich mehr erfahre, werde ich mich wieder melden. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich von SE-Reisen nichts wieder gehört habe, habe ich heute noch ein Schreiben p…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
11. März 2020 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
669,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich von SE-Reisen nichts wieder gehört habe, habe ich heute noch ein Schreiben per Post abgeschickt, das Sie im Anhang zur Kenntnis bekommen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverkehr Eckernförde
Videoüberwachung in Bussen sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Die Firma Stadtv…
Von
Stadtverkehr Eckernförde
Betreff
Videoüberwachung in Bussen
Datum
12. März 2020 10:07
Status
Warte auf Antwort
sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Die Firma Stadtverkehr Eckernförde Inh. Kerstin Bügler e. K. ist eine juristische Person des Privatrechts und damit eine nichtöffentliche Stelle. Stadtverkehr Eckernförde Inh. Kerstin Bügler e. K. trägt allein das wirtschaftliche Risiko und zählt nach unserer Auffassung nicht zu den auskunftspflichtigen Stellen gemäß Informationszugangsgesetz. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass ein Datenschutzbeauftragter nicht benannt ist. Eine Pflicht zur Benennung gemäß § 38 BDSG neue Fassung besteht nicht. Ihre Anfrage fußt zudem auf §§ eines Gesetzes, welches seit dem 25. Mai 2018 keine Anwendung mehr findet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Videoüberwachung in Bussen [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in die Firma Stadtverkehr Eckernförde übernimm…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung in Bussen [#169521]
Datum
14. März 2020 06:49
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Firma Stadtverkehr Eckernförde übernimmt allein den (öffentlich vergebenen) Auftrag der öffentlichen Personenbeförderung im Stadtgebiet, trägt den Namen der Gebietskörperschaft "Stadt Eckernförde" im Firmennamen und lässt sich mindestens einmal durch öffentliche Gelder fördern: FÖRDERUNG (194.010 €): BESCHAFFUNG EINES ELEKTROBUSSES ALS ERSATZ FÜR EINEN DIESELBUS BEIM STADTVERKEHR ECKERNFÖRDE Förderkatalog des Bundes vom 01.01.2017 (Technologie- und Innovationsförderung) , gibt aber an rein privatrechtlich und in vollem privaten wirtschaftlichen Risiko zu handeln, und daher keine Datenschutzbeauftragte bestellen zu müssen. Wie ist das möglich? Und - ist eine Auskunft ggf. über die DSGVO möglich? Dort sollten doch ebenfalls Möglichkeiten vorhanden sein, eine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrmitteln anzufragen. Denn - sollte nicht nach der DSGVO mindestens eine Datenschutzbeauftragte und Speicherfristen benannt sein wenn Frau Bügler jeden Tag hunderte und alle ihre Fahrgäste mit mehreren Dome-Kameras gleichzeitig aufnimmt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie gesehen haben, habe ich ja bei der …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521]
Datum
17. März 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie gesehen haben, habe ich ja bei der Firma um Stellungnahem gebeten. Die Frist dafür läuft noch. Je nachdem, ob man die Firma als "Beliehener" im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes sieht, entscheidet sich auch, welche Rechte anzuwenden sind. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder. Bitte beachten Sie, dass auch wir im ULD von den aktuellen besonderen Umständen betroffen sind und es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe nunmehr die Firma erneut zur Stell…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521]
Datum
7. April 2020 12:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
465,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe nunmehr die Firma erneut zur Stellungnahme aufgefordert (siehe Anlage) und hoffe, dass trotz der besonderen Umstände aktuell eine Antwort in der Frist erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Sie gabe…
An Stadtverkehr Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521]
Datum
19. April 2020 09:21
An
Stadtverkehr Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Sie gaben an, das BDSG wäre für die Auskunft völlig unzutreffend. Jedoch, die Busse der SE Reisen wurden vor dem 26.5.2018 mit Videoüberwachung ausgerüstet. Für eine Auskunft seit der Aufrüstung der Busse mit Videoüberwachung und vor dem 26.5.2018 ist die Anfrage nach dem BDSG also zutreffend. Ich formuliere meine Anfrage also um. Für die Zeit vor dem 26.5.2018 beantworten Sie bitte die Anfrage insofern der zutreffenden Punkte der Anfrage nach dem BDSG, nach dem 26.5.2018 beantworten sie bitte die Mindestanforderungen der DSGVO an öffentliche Videoüberwachung. Wenn diese Auskunft an mich nicht erwünscht ist, geben sie die Auskunft bitte an Herrn Krasemann. Weisen Sie die Betroffenen hin auf? Umstand der Beobachtung – Piktogramm, Kamerasymbol. Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen – Name einschl. Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 lit.a DS-GVO). Kontaktdaten des betrieblichen Daten-schutzbeauftragten – soweit benannt, dann aber zwingend (Art. 13 Abs. 1 lit.b DS-GVO). Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten (Art. 13 Abs. 1 lit.c DS-GVO). Angabe des berechtigten Interesses – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DS-GVO beruht (Art. 13 Abs. 1 lit.d DS-GVO). Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit.a DS-GVO). Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO (wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in nunmehr konnte ich endlich weitere Aussagen…
Von
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Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen [#169521]
Datum
3. Juni 2020 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nunmehr konnte ich endlich weitere Aussagen der beteiligten Stellen erhalten. Die Reaktion des Unternehmens hatten Sie ja erhalten. Weitere Nachfragen dorthin blieben leider unbeantwortet. Daher habe ich beim Kreis Rendsburg-Eckernförde als beauftragende Stelle weiter nachgefragt, wie die rechtliche Konstruktion ist. Nach deren Prüfung lieg keine Beleihung im Sinne § 24 Landesverwaltungsgesetz vor, sondern ein Bedienen im Sinne des § 2 Abs. 7 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG). Damit wäre nicht die Aufgabe "Übertragen" im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 IZG-SH und es besteht kein Auskunftsanspruch. Dies erscheint mir nachvollziehbar, auch wenn ich Ihren grundsätzlichen Einwand natürlich auch nachvollziehen kann (wobei der Name "Stadtverkehr Eckernförde" und nicht "Stadt Eckernförde" ist). Ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten nach allgemeinen Bestimmungen bestellen müsste (also mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind - § 38 BDSG), kann ich nicht beurteilen. Hierfür wäre dann auch eine andere Stelle im Haus zuständig. Der Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen und auch die Möglichkeit, für allgemeine Beschwerden sich an das ULD zu wenden (entweder leite ich das dann weiter, oder Sie nutzen unser Berschwerdeformular: https://www.datenschutzzentrum.de/formular/beschwerde.php). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Beschwerde beim Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein gegen die Gmb…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
19. Oktober 2020 09:33
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Beschwerde beim Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein gegen die GmbH Stadtverkehr Eckernförde ein. Die GmbH Stadtverkehr Eckernförde überwacht alle Fahrgäste mittels Dome-Kameras im gesamten Innenbereich der Busse und kümmert sich nicht um die notwendigen Hinweise und Pflichten dieses erheblichen und nicht ausweichbaren Grundrechteingriffs auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts am eigenen Bild. Ein Hinweis auf die Datenverarbeitende Stelle fehlt, ebenfalls fehlt eine Möglichkeit sich der umfassenden Überwachung zu entziehen. Ebenfalls fehlt der Hinweis über die Rechte der Betroffenen und der Hinweis auf die Speicherfristen. Die Stadtverkehr Eckernförde GmbH verarbeitet die Daten aller Fahrgäste, hält sich aber nicht an die Pflichten für datenverarbeitende Unternehmen. Innerhalb dieser IFG Anfrage konnte nicht beantwortet werden, ob die GmbH eine Datenschutzbeauftragte bestellt hat und ob eine Vorabkontrolle vor Installation der Überwachung erfolgt ist. Die Stadtverkehr Eckernförde GmbH konnte innerhalb dieser IFG Anfrage auch diese verpflichtenden Informationen auch dem LDSB nicht zur Verfügung stellen: Umstand der Beobachtung – Piktogramm, Kamerasymbol. Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen – Name einschl. Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 lit.a DS-GVO). Kontaktdaten des betrieblichen Daten-schutzbeauftragten – soweit benannt, dann aber zwingend (Art. 13 Abs. 1 lit.b DS-GVO). Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten (Art. 13 Abs. 1 lit.c DS-GVO). Angabe des berechtigten Interesses – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DS-GVO beruht (Art. 13 Abs. 1 lit.d DS-GVO). Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit.a DS-GVO). Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO (wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten). https://fragdenstaat.de/a/169521/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 169521.pdf - 2020-03-11_1-SEReisen_182120006-1.pdf - 2020-04-07_1-SEReisen_182120006-2.pdf Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
20. Oktober 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte bringen Sie mich auf den aktuellen Stand meiner Beschwerde. Vielen Dank im V…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
15. November 2020 10:28
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte bringen Sie mich auf den aktuellen Stand meiner Beschwerde. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der SE Reisen“ [#169521] [#169521]
Datum
16. November 2020 11:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Videoüberwachung in Bussen - Ihre Beschwerde vom 19.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.11.202…
Von
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Betreff
Videoüberwachung in Bussen - Ihre Beschwerde vom 19.10.2020
Datum
23. November 2020 16:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.11.2020 erkundigten Sie sich nach dem Stand des Verfahrens zu Ihrer Beschwerde. Ihre Beschwerde befindet sich in Bearbeitung und wurde dem Aktenzeichen 93.41/20.132 zugeordnet. Sofern es einen neuen Sachstand gibt oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, werde ich Sie selbstverständlich unaufgefordert darüber informieren. Ich bitte Sie um Verständnis, dass das Verfahren aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens momentan einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich bitte insofern um ein wenig Geduld.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Videoüberwachung in Bussen - Ihre Beschwerde vom 19.10.2020 [#169521] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dan…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung in Bussen - Ihre Beschwerde vom 19.10.2020 [#169521]
Datum
25. November 2020 11:15
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Be…
Von
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Betreff
Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020
Datum
10. Dezember 2020 09:16
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020 und möchte Ihnen mitteilen, dass die verantwortliche Stelle mit heutiger Post um die Abgabe einer Stellungnahme zu der betriebenen Videoüberwachung gebeten wurde. Insbesondere wurde sie aufgefordert, zu den Hinweispflichten nach Art. 13 DSGVO und zu der Speicherung der Aufnahmen Stellung zu nehmen. Sobald die Antwort vorliegt, wird eine datenschutzrechtliche Bewertung des Sachverhalts vorgenommen. Selbstverständlich werde ich Sie über das Ergebnis informieren. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020 [#169521] Sehr << Anrede >> hat der SE Re…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020 [#169521]
Datum
2. März 2021 09:52
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hat der SE Reisen mittlerweile auf Ihre Anfrage zur Stellungnahme geantwortet? Denn die Dome-Kameras in mindestens einem Bus der SE Reisen wurden nun entfernt. Meiner Ansicht entbindet die Entfernung der Kameras die SE Reisen nicht von der Pflicht, auf Ihre Anfrage zu antworten, denn in der Zeit der Anfrage waren die Kameras ja noch installiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169521/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Videoüberwachung - Ihre Beschwerde vom 19. Oktober 2020
Datum
25. März 2021 11:47
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. März 2021. Die Verantwortliche hat zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu der von Ihnen kritisierten Videoüberwachung abgegeben. Im Ergebnis sei Ihre Beschwerde zum Anlass genommen worden, die Videoüberwachungskameras zu deinstallieren, da diese vom Unternehmen selbst nicht länger für erforderlich gehalten wurde. Da keine Verarbeitung personenbezogener Daten mehr stattfindet, kann folglich auch nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen werden. Ich habe das aufsichtsbehördliche Verfahren daher eingestellt. Pflichtgemäß weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen gegen diese Mitteilung das Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zusteht.