Videoüberwachung in Bussen der VSF Gmbh, dazu: Kommunikation zur Installation der Videoüberwachung

Ich bitte um die Kommunikation zwischen dem ULD und der VSF Gmbh
bzgl. der Installation der Videoüberwachung in den Bussen der VSF GmbH aus dem Jahr 2014 (Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH, St. Jürgener Str. 57, 24837 Schleswig).
Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische Auskunft (per E-Mail).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Kommunikat…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Bussen der VSF Gmbh, dazu: Kommunikation zur Installation der Videoüberwachung [#222774]
Datum
8. Juni 2021 15:32
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Kommunikation zwischen dem ULD und der VSF Gmbh bzgl. der Installation der Videoüberwachung in den Bussen der VSF GmbH aus dem Jahr 2014 (Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH, St. Jürgener Str. 57, 24837 Schleswig). Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische Auskunft (per E-Mail).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen der VSF Gmbh, dazu: Kommunikation zur Installation der Videoüberwachung [#222774]
Datum
9. Juni 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juli 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774] Sehr Antragsteller/in inzwischen haben wir die Rückmeldung von der VSF G…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774]
Datum
6. August 2021 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in inzwischen haben wir die Rückmeldung von der VSF GmbH erhalten, dass auch nach deren Ansicht der Schriftwechsel weitergegeben werden darf. Diese Zustimmung bezieht sich jedoch nicht auf die Betriebsvereinbarung und die internen Aushänge bzw. Dienstanweisungen (Anhänge zum Schreiben der VSF GmbH vom 05.06.2014). Nach § 10 S. 1 Nr. 3 IZG-SH sehe auch ich diese Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nicht offenkundig sind, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. An deren Nichtverbreitung hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, da sich hieraus insbesondere sicherheitsrelevante Sachverhalte (u.a. die einrichtende Firma) ablesen lassen, deren Missbrauch auch kaufmännische Aspekte betreffen würde. Das schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung überwiegt hierbei gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse, da sich die für die Öffentlichkeit relevanten Punkte schon aus dem Schreiben der privaten Stelle vom 10.04.2014 ergeben, das öffentliche Bekanntgabeinteresse damit entsprechend erfüllt wurde und die weiteren in den Dokumenten vorhandenen Informationen interne sicherheitsrelevante Vorgänge betreffen. Des Weiteren wurden nach § 10 S. 1 Nr. 1 IZG-SH personenbezogene Informationen von damaligen Bearbeitern aus den Schreiben entfernt. Auch hierbei besteht kein überwiegendes Bekanntgabeinteresse gegenüber dem privaten Interesse an der Geheimhaltung, da die Namen der Sachbearbeiter gegenüber den sonstigen Informationen keine Relevanz haben und diese nur stellvertretend für die klar benannten handelnden Organisationen auftraten bzw. teilweise ggf. gar nicht mehr in den Organisationen tätig sind. Es handelt sich um eine einfache Auskunft. Gebühren werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, erhoben werden. Ich stehe aber auch gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774] Sehr << Anrede >> ich bedankte mich für Ihre ausführlich…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774]
Datum
7. August 2021 09:23
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedankte mich für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe noch ein paar inhaltliche Fragen: Wie ist es denn mit den von dem ULD erlassenen Richtlinien, welche sich ja am BDSG orientiert haben; - Wurde die Videoüberwachung denn seit 2014 jede zwei Jahre neu auf Notwendigkeit geprüft? - Weder auf noch unter dem Piktogramm noch sonst wo im Bus ist deutlich erkennbar der Grund der Beobachtung und die Datenverarbeitende Stelle zu lesen? Dies ist auch jetzt-Zustand, daher meine Verwunderung, wie solch eine unzulängliche Information genehmigt werden konnte. - Ist es denn nicht die Pflicht des Betreibers, den Grund der Beobachtung und die Datenverarbeitende Stelle im oder unter dem Piktogramm deutlich erkennbar zu nennen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774] Sehr Antragsteller/in da das Fragen sind, die das Fachreferat bei uns im…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Videoüberwachung in Bussen [#222774]
Datum
9. August 2021 14:02
Status
Sehr Antragsteller/in da das Fragen sind, die das Fachreferat bei uns im Haus betreffen, habe ich Ihre Anfrage entsprechend im ULD weiter geleitet. Sie werden von dort dann eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Fwd: Videoüberwachung in Bussen [#222774] Sehr Antragsteller/in Ihre inhaltlichen Fragen zu dem Vorgang sind …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Videoüberwachung in Bussen [#222774]
Datum
11. August 2021 12:54
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre inhaltlichen Fragen zu dem Vorgang sind an mich als Leiterin des für Videoüberwachung zuständigen Referats weitergeleitet worden. Der Vorgang, den Sie über das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein erhalten haben, stammt aus dem Jahr 2014. In diesem Jahr wurde die Videoüberwachung in den Bussen der VSF GmbH aufgrund einer Beschwerde durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz geprüft. Sowohl die tatsächlichen Umstände der Videoüberwachung als auch die zugrunde gelegte Rechtslage stammt also in dem Ihnen übermittelten Vorgang aus dem Jahr 2014. Mit der Zugänglichmachung dieses Vorgangs ist keine Aussage unserer Behörde darüber verbunden, ob die tatsächliche Ausgestaltung aktuell der geltenden Rechtslage entspricht. Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2014 noch eine andere Rechtslage galt. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt erst seit Mai 2018. Insbesondere die Anforderungen an die Informationen über die Datenverarbeitung haben sich durch die DSGVO geändert. Sie sind im Vergleich zur früheren Rechtslage erheblich ausgeweitet worden. Ich hoffe, dass dies Ihre Fragen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen