Videoüberwachung in der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr

Anfrage an: Stadt Tuttlingen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr zwischen Bahnhof und Weimarstraße ist eine Anlage zur Videoüberwachung angebracht. Diesbezüglich würde ich mich freuen falls Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:

1. Aus welchem Anlass wurde die Anlage installiert?
2. Wer ist Betreiber der Überwachungsanlage?
3. Seit wann ist die Anlage in Betrieb?
4. Werden die erfassten Bilder mittels einer Software analysiert (Kennzeichen- oder Gesichtserkennung)?
5. Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?
6. Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für ihre Sicherung verantwortlich?
7. Wurde ermittelt, ob hier eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht und diese ggf. auch befolgt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    15. Juli 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr zwischen…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
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Betreff
Videoüberwachung in der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr [#188976]
Datum
15. Juni 2020 16:11
An
Stadt Tuttlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr zwischen Bahnhof und Weimarstraße ist eine Anlage zur Videoüberwachung angebracht. Diesbezüglich würde ich mich freuen falls Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten: 1. Aus welchem Anlass wurde die Anlage installiert? 2. Wer ist Betreiber der Überwachungsanlage? 3. Seit wann ist die Anlage in Betrieb? 4. Werden die erfassten Bilder mittels einer Software analysiert (Kennzeichen- oder Gesichtserkennung)? 5. Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert? 6. Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für ihre Sicherung verantwortlich? 7. Wurde ermittelt, ob hier eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht und diese ggf. auch befolgt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188976 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 15.06.2020 bezüglich der Videoüberwachung in …
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Betreff
AW: Videoüberwachung in der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr [#188976]
Datum
15. Juni 2020 21:03
An
Stadt Tuttlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 15.06.2020 bezüglich der Videoüberwachung in der Unterführung am Aesculap Kreisverkehr. Ich ziehe die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>