Videoüberwachung in Herzogenrath

1) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Kommune oder im Auftrag der Kommune beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2) Wie 1, jedoch für von privaten betriebenen Kameras welche der Kommune bekannt sind.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

Ergebnis der Anfrage

Zu 1.) Es gibt keine Videoüberwachung von öffentlichem Raum durch die
Kommune in Herzogenrath.
Zu 2.) Hierzu gibt es keine Erkenntnisse, bzw. ist der Stadt nichts
bekannt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Herzogenrath [#226337]
Datum
7. August 2021 21:41
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Kommune oder im Auftrag der Kommune beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2) Wie 1, jedoch für von privaten betriebenen Kameras welche der Kommune bekannt sind. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226337/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.) Es gibt keine Video…
Von
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Betreff
Antw: Videoüberwachung in Herzogenrath [#226337]
Datum
10. August 2021 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.) Es gibt keine Videoüberwachung von öffentlichem Raum durch die Kommune in Herzogenrath. Zu 2.) Hierzu gibt es keine Erkenntnisse, bzw. ist der Stadt nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle - und auch erfreuliche Antwort. Mit freundlichen Grüß…
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Videoüberwachung in Herzogenrath [#226337]
Datum
14. August 2021 10:22
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle - und auch erfreuliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226337/