Videoüberwachung in Rednitzhembach

Dokumente oder direkte Antworten, die folgende Fragen beantworten:

1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Rednitzhembach bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)

2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)

3) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Rednitzhembach in den Jahren 2012 bis 2017 auf Einhaltung des Datenschutzes geprüft? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)

4) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Rednitzhembach in den Jahren 2012 bis 2017 beanstandet? Wie viele dieser beanstandeten Videoüberwachungsmaßnahmen mussten permanent entfernt werden?

5) Wie viele Angestellte stehen zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungsmaßnahmen in Rednitzhembach zur Verfügung?

6) Wo sind Ihnen Videoüberwachungskameras in Rednitzhembach bekannt oder waren Ihnen bekannt?

7) Welche Behörden in Rednitzhembach setzen Videoüberwachung wo ein?

Nachweis meines berechtigten Interesses: Persönliche Betroffenheit (Aufenthalte in Rednitzhembach), politisches Engagement (u.a. gegen Massenüberwachung).

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die umfangreiche Presseberichterstattung und auf den unverhältnismäßig großen Grad an Überwachung im Verhältnis zur Zahl der Einwohner und im Verhältnis zum geringen Maß an Kriminalität in Rednitzhembach:
https://duckduckgo.com/?q=video%C3%BCberwachung+rednitzhembach&t=lm&ia=web

Auch stellt Rednitzhembach unter Umständen einen Präzedenzfall an Überwachung dar, dem man zum Wohle der Allgemeinheit entgegentreten sollte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente oder…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Rednitzhembach [#33971]
Datum
10. Oktober 2018 07:41
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente oder direkte Antworten, die folgende Fragen beantworten: 1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Rednitzhembach bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 3) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Rednitzhembach in den Jahren 2012 bis 2017 auf Einhaltung des Datenschutzes geprüft? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 4) Wie viele Videoüberwachungsmaßnahmen haben Sie in Rednitzhembach in den Jahren 2012 bis 2017 beanstandet? Wie viele dieser beanstandeten Videoüberwachungsmaßnahmen mussten permanent entfernt werden? 5) Wie viele Angestellte stehen zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungsmaßnahmen in Rednitzhembach zur Verfügung? 6) Wo sind Ihnen Videoüberwachungskameras in Rednitzhembach bekannt oder waren Ihnen bekannt? 7) Welche Behörden in Rednitzhembach setzen Videoüberwachung wo ein? Nachweis meines berechtigten Interesses: Persönliche Betroffenheit (Aufenthalte in Rednitzhembach), politisches Engagement (u.a. gegen Massenüberwachung). Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die umfangreiche Presseberichterstattung und auf den unverhältnismäßig großen Grad an Überwachung im Verhältnis zur Zahl der Einwohner und im Verhältnis zum geringen Maß an Kriminalität in Rednitzhembach: https://duckduckgo.com/?q=video%C3%BCberwachung+rednitzhembach&t=lm&ia=web Auch stellt Rednitzhembach unter Umständen einen Präzedenzfall an Überwachung dar, dem man zum Wohle der Allgemeinheit entgegentreten sollte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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