Videoüberwachung in Schwerin

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Schwerin den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?

5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras.

6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie vi…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung in Schwerin [#7807]
Datum
20. Oktober 2014 10:51
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Schwerin den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras. 6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thomas Ahrens
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Unser Aktenzeichen: 5.8.1.016/082…
Von
Behörde
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014
Datum
3. November 2014 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Unser Aktenzeichen: 5.8.1.016/082/2014-08328 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 bzgl. der Videoüberwachungskameras in der Stadt Schwerin habe ich erhalten. Zu Ihren aufgeworfenen Fragen liegen mir leider nur wenige Informationen vor. Hierbei handelt es sich um Informationen, die unsere Behörde im Zusammenhang mit einem Projekt, welches wir im Jahr 2010/2011 zum Thema Videoüberwachung in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns durchführten, erhoben hat. Den hierzu erstellten "Bericht zum Einsatz und Nutzung von Videoüberwachungsanlagen in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns", der auch statistische Angaben zu den Videokameras in Schwerin zum damaligen Zeitpunkt erhält, finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.datenschutz-mv.de/presse/presse_2010.html. Weitere Informationen liegen mir hierzu leider nicht vor. Gem. § 10 Abs. 3 IFG M-V empfehle ich Ihnen, Ihre Anfrage direkt an die Oberbürgermeisterin der Stadt Schwerin (Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin) zu richten, da ich davon ausgehe, dass die betr. Informationen ggf. dort vorhanden sein könnten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 [#7807] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 [#7807]
Datum
3. November 2014 11:04
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>