Videoüberwachung in städtischen Kliniken

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Klinikum Merheim hängen in (allen?) Fluren Videokameras.
Wie viele Kameras sind insgesamt im Klinikum Merheim installiert?
Wie viele Kameras sind ggf. im Klinikum Holweide installiert?
Wie viele Kameras sind ggf. im Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße installiert?
Werden neben Fluren weitere Räume überwacht (wie z. B. Patientenzimmer, Treppenhäuser, Fluchttüren, Behandlungsräume, Sozialräume oder Büros)?
Werden die Aufnahmen live überwacht und/oder gespeichert? Wenn eine Speicherung erfolgt, wo werden diese Bilder gespeichert?
Wie lange erfolgt ggf. die Speicherung?
Wer hat Zugriff auf die Aufnahmen?
Was ist der Zweck der Videoüberwachung?
Wo finden sich Hinweise (Hinweisschild nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Mitarbeiter, Patienten und Besucher auf die Überwachung?
Wann und wie werden liegend (z. B. durch den Rettungsdienst) eingelieferte Patienten auf die Überwachung und die ggf. erfolgende Speicherung hingewiesen?
Erfolgt eine automatische Gesichtserkennung?
Ist die Videoüberwachung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vorfeld abgestimmt worden (Patientendaten unterliegen einem besonderen Schutz)?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Klinikum Merhei…
An Kliniken der Stadt Köln gGmbH Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Videoüberwachung in städtischen Kliniken [#48129]
Datum
22. Januar 2019 13:22
An
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Klinikum Merheim hängen in (allen?) Fluren Videokameras. Wie viele Kameras sind insgesamt im Klinikum Merheim installiert? Wie viele Kameras sind ggf. im Klinikum Holweide installiert? Wie viele Kameras sind ggf. im Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße installiert? Werden neben Fluren weitere Räume überwacht (wie z. B. Patientenzimmer, Treppenhäuser, Fluchttüren, Behandlungsräume, Sozialräume oder Büros)? Werden die Aufnahmen live überwacht und/oder gespeichert? Wenn eine Speicherung erfolgt, wo werden diese Bilder gespeichert? Wie lange erfolgt ggf. die Speicherung? Wer hat Zugriff auf die Aufnahmen? Was ist der Zweck der Videoüberwachung? Wo finden sich Hinweise (Hinweisschild nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Mitarbeiter, Patienten und Besucher auf die Überwachung? Wann und wie werden liegend (z. B. durch den Rettungsdienst) eingelieferte Patienten auf die Überwachung und die ggf. erfolgende Speicherung hingewiesen? Erfolgt eine automatische Gesichtserkennung? Ist die Videoüberwachung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vorfeld abgestimmt worden (Patientendaten unterliegen einem besonderen Schutz)? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Guten Tag, gerne kommen wir zurück auf Ihre Anfrage auf der Plattform "frag-den-staat". Wir hoffen, mit…
Von
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Betreff
Videoüberwachung in städtischen Kliniken [#48129]
Datum
25. Februar 2019 10:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, gerne kommen wir zurück auf Ihre Anfrage auf der Plattform "frag-den-staat". Wir hoffen, mit unseren Information ein wenig Transparenz in das Thema zu bringen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Geschäftsgeheimnisse nicht alle Beantwortungen dem öffentlichen Raum (Internet) preisgeben können. Sollte es erforderlich sein, werden wir diese dem LDI zur Verfügung stellen. Ist die Videoüberwachung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen im Vorfeld abgestimmt worden (Patientendaten unterliegen einem besonderen Schutz)? Kontaktaufnahme zum LDI Referat Gesundheit und Soziales (als Memo beim Referat für Informationsfreiheit) ist erfolgt Werden neben Fluren weitere Räume überwacht (wie z. B. Patientenzimmer, Treppenhäuser, Fluchttüren, Behandlungsräume, Sozialräume oder Büros)? Nein. Werden die Aufnahmen live überwacht und/oder gespeichert? Wenn eine Speicherung erfolgt, wo werden diese Bilder gespeichert? Wir verweisen auf die entsprechend angebrachten Aushänge zur Videoüberwachung nach DSGVO, Art. 13 Wie lange erfolgt ggf. die Speicherung? Wir verweisen auf die entsprechend angebrachten Aushänge zur Videoüberwachung nach DSGVO, Art. 13 Wer hat Zugriff auf die Aufnahmen? Kein Anspruch auf Information. Wir verweisen auf § 8, SGV NRW Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und § 6, IFG Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Was ist der Zweck der Videoüberwachung? Ausschließlich zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Patienten und der Besucher Wann und wie werden liegend (z. B. durch den Rettungsdienst) eingelieferte Patienten auf die Überwachung und die ggf. erfolgende Speicherung hingewiesen? Gar nicht, in diesem Bereich keine Videoüberwachung Erfolgt eine automatische Gesichtserkennung? Nein Wo finden sich Hinweise (Hinweisschild nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Mitarbeiter, Patienten und Besucher auf die Überwachung? An allen relevanten Bereichen Wie viele Kameras sind insgesamt im Klinikum Merheim installiert? Kein Anspruch auf Information. Wir verweisen auf § 8, SGV NRW Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und § 6, IFG Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Wie viele Kameras sind ggf. im Klinikum Holweide installiert? Kein Anspruch auf Information. Wir verweisen auf § 8, SGV NRW Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und § 6, IFG Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Wie viele Kameras sind ggf. im Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße installiert? (Kein Anspruch auf Information. Wir verweisen auf § 8, SGV NRW Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und § 6, IFG Schutz des geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie nicht alle Fragen. Nach …
An Kliniken der Stadt Köln gGmbH Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Videoüberwachung in städtischen Kliniken [#48129]
Datum
8. April 2019 13:43
An
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie nicht alle Fragen. Nach den Aushängen, die ich leider erst jetzt suchen konnte, werden die Aufnahmen maximal eine Woche gespeichert. Eine Angabe, wo diese gespeichert werden, konnte ich jedoch nicht darauf finden. Auf die Frage, wie liegend eingelieferte Patienten informiert werden, lautet Ihre Aussage, dass in diesen Bereichen keine Videoüberwachung stattfindet. Auch wenn dies korrekt ist, so werden doch viele Patienten danach stationär im Krankenhaus aufgenommen. Hier findet demnach keine Information der Patienten statt. Auf meine Fragen zur Anzahl der Kameras und wer Zugriff auf die Aufnahmen hat, verweigern Sie die Antwort mit Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese kann ich jedoch nicht erkennen. Auch die Angabe, welche Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben, gefährdet den Betrieb eines Krankenhauses in keinster Weise (siehe dazu auch die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz vom Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/submenu_Anwendungshinweise/Inhalt/Anwendungshinweise_zum_Informationsfreiheitsgesetz/__8.pdf). Ich bitte Sie daher, diese Informationen noch nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 48129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in städtischen Kliniken…
An Kliniken der Stadt Köln gGmbH Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Videoüberwachung in städtischen Kliniken [#48129]
Datum
16. Mai 2019 00:37
An
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in städtischen Kliniken“ vom 22.01.2019 (#48129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 48129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage wurde von uns fristgerecht, wohlwollend und aus unserer Sicht hinreichend…
Von
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Betreff
AW: Videoüberwachung in städtischen Kliniken [#48129] - 2
Datum
17. Mai 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage wurde von uns fristgerecht, wohlwollend und aus unserer Sicht hinreichend beantwortet obwohl wir immer noch nicht überzeugt davon sind, dass unser KH dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt, da dieses nur für Behörden gilt. Außerdem sind wir der Auffassung, dass die geforderten Angaben über die Informationspflicht nach Art. 12 DSGVO hinausgehen. Während die Informationsfreiheit darauf abzielt das öffentliche Informationsinteresse durch Offenlegung von Daten zu befriedigen, verfolgt der Datenschutz das Gegenteil: Eine Offenlegung soll verhindert werden. Bei der Bewertung, ob die begehrte Information zu erteilen ist, erhält weder der Datenschutz noch die Informationsfreiheit generell Vorrang. Vielmehr gilt ein sogenannter „Abwägungsvorbehalt“. Werden Dokumente mit personenbezogenen Daten gegenüber Dritten (hier: den Antragstellern) offengelegt, handelt es sich bei dem Vorgang aus datenschutzrechtlicher Sicht um eine Datenübermittlung an eine nichtöffentliche Stelle. Hier werden ja glücklicherweise keine personenbezogenen Daten übermittelt. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit der Anspruchsgrundlage auf Informationsgewährung aus dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz. https://www.datenschutzbeauftragter-inf… Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit nun erledigt ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen