Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung

1. Die Auswertung des Pilotversuches zu Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz von Anfang August dieses Jahres.

2. Die bisherigen Planungen/Kostenaufstellungen/Projektskizzen zum möglichen Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Deutschland.

Des Weiteren frage ich das Bundesinnenministerium:

1. Welches Bildmaterial soll als Grundlage für den Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verwendet werden?

2. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Inhabern von deutschen Bundespersonalausweisen herangezogen bzw. ist dies für die Zukunft geplant?

3. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Schutzsuchenden verwendet werden, die seit Anfang 2015 nach Deutschland eingereist sind und hier Asylanträge gestellt haben bzw. (vermutlich) noch zu stellen beabsichtigen?

4. Wenn ja (zu 1 bzw. 2): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Nutzung dieser für anderen Zwecke erhobenen Fotografien / personenbezogenen Informationen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Auswertun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung [#24854]
Datum
5. Oktober 2017 12:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Auswertung des Pilotversuches zu Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz von Anfang August dieses Jahres. 2. Die bisherigen Planungen/Kostenaufstellungen/Projektskizzen zum möglichen Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Deutschland. Des Weiteren frage ich das Bundesinnenministerium: 1. Welches Bildmaterial soll als Grundlage für den Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verwendet werden? 2. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Inhabern von deutschen Bundespersonalausweisen herangezogen bzw. ist dies für die Zukunft geplant? 3. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Schutzsuchenden verwendet werden, die seit Anfang 2015 nach Deutschland eingereist sind und hier Asylanträge gestellt haben bzw. (vermutlich) noch zu stellen beabsichtigen? 4. Wenn ja (zu 1 bzw. 2): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Nutzung dieser für anderen Zwecke erhobenen Fotografien / personenbezogenen Informationen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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