Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung
1. Die Auswertung des Pilotversuches zu Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz von Anfang August dieses Jahres.
2. Die bisherigen Planungen/Kostenaufstellungen/Projektskizzen zum möglichen Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Deutschland.
Des Weiteren frage ich das Bundesinnenministerium:
1. Welches Bildmaterial soll als Grundlage für den Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verwendet werden?
2. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Inhabern von deutschen Bundespersonalausweisen herangezogen bzw. ist dies für die Zukunft geplant?
3. Sollen dazu die biometrischen Bilder (also Fotografien der Gesichter) von Schutzsuchenden verwendet werden, die seit Anfang 2015 nach Deutschland eingereist sind und hier Asylanträge gestellt haben bzw. (vermutlich) noch zu stellen beabsichtigen?
4. Wenn ja (zu 1 bzw. 2): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Nutzung dieser für anderen Zwecke erhobenen Fotografien / personenbezogenen Informationen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Oktober 2017
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7. November 2017
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